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XLV dieses gilt z. B. von einigen Posten, welche zur Zeit der verschiedenen Reichstage eingerichtet worden sind. — Die Verwaltung, bezw. die Abfertigung der Posten lag in den ersten Zeiten stets in den Händen von hessischen Beamten; hier war es der Rentmeister oder Keller, dort war es der Vogt, dort der Gerichtsschreiber, dort der Schultheiss; in den grösseren Städten kommen schon frühe die Botenmeister vor, so in Kassel, Marburg, Rheinfels und Darmstadt. Die Briefe wurden alle in ein besonderes Botenregister eingetragen; gleichzeitig wurde der Name des Boten, sowie der Botenlohn vermerkt, so dass dieses Botenregister zugleich das Ausgabebuch der betreffenden Poststation darstellt; einige der noch vorhandenen alten Postbücher enthalten ausser diesen Angaben noch solche über die Absender, den Inhalt, sowie den Empfänger der Briefe. — Der auf Grund der Botenregister ausgezahlte Botenlohn wurde den Postbeamten aus der allgemeinen Pfennigkasse, der Staatskasse, wieder vergütet. Nachdem der Vortragende sich in dieser Weise über unser ältestes Postwesen im allgemeinen ausgesprochen hatte, ging er zu den einzelnen Posteinrichtungen bezw. Postverordnungen des Landgrafen Philipp und seiner Nachfolger über. 1) Im Jahre 1544 hatte Landgraf Philipp eine reitende Post von Kassel nach Speyer eingerichtet, welche ihren Weg durch Frankfurt nahm; diese Post war wegen des Reichstags in Speyer angelegt worden und hörte mit dem Reichstage wieder auf. Braunschweig benutzte diese Post mit Genehmigung des Landgrafen von Kassel aus, indem es seine Postsachen für Speyer von Wolfenbüttel aus über Gandersheim nach Kassel beförderte und die von Speyer angekommene Correspondenz hier in Empfang nahm. — 2) Faulhaber schreibt in seiner »Geschichte der Post zu Frankfurt am Main«, dass Landgraf Philipp im Jahre 1546 eine Post von Kassel nach Darmstadt eingerichtet habe, welche aber noch im selben Jahre wieder aufgehoben worden sei. In der betreffenden Anordnung hatte Landgraf Philipp gesagt: »Es sollen 2 fussgehende Boten ordinirt werden, welche jederzeit die Briefe von Darmstadt nach Oberrossbach (bei Friedberg) und hernach von Oberrossbach nach Darmstadt tragen sollen«. Es war dieses eine »ge- [gedoppelte]
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