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LXXVII

Generalversammlung der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine zu Metz

vom 9.—12. Sept. 1889.

Seitdem die zahlreichen, in fast allen Gebieten des deutschen Vaterlandes bestehenden Geschichts- und Alterthumsvereine im Jahre 1852 zum ersten Male zu einem Gesammtvereine zusammen getreten waren, haben sie alljährlich, mit Ausnahme von 1859, 1866 und 1870 in den verschiedensten Städten in Generalversammlungen getagt. Wenige derselben dürften, was sowohl den Reichthum des durch das Programm Gebotenen, wie die Bedeutsamkeit des Ortes betrifft, der diesjährigen 35. Generalversammlung voranstehen. Gehört doch Metz durch seine reiche Vergangenheit, die es an den wichtigsten Epochen der Geschichte seit den Römerzeiten theilnehmen lässt, durch seine Stellung in Handels- und Kulturverhältnissen, durch seine hohe militärische, nunmehr auch seine nationale Bedeutung zu den merkwürdigsten Städten. Aber abgesehen hiervon boten die zur Verhandlung kommenden Gegenstände und Fragen des Interessanten und Belehrenden soviel, dass die aus allen Theilen des Vaterlandes zusammengekommenen Forscher in Rücksicht auf die Zwecke ihrer Vereine wie auf die gesammte Wissenschaft mit Genugthuung auf die dortigen Verhandlungen zurückblicken dürfen.

Die Versammlung war die erste in den Reichslanden abgehaltene, und schon diesem Umstände war es wohl zuzuschreiben, dass sie zahlreicher besucht war, als viele der früheren. Mit einer stattlichen Zahl Theilnehmer aus Metz und seiner Umgegend selbst waren im Ganzen 168 Mitglieder in dem am 2. Tage ausgegebenen Verzeichniss aufgeführt; und dazu stellte, was besonders erfreulich war und allseitig mit Genugthuung aufgenommen wurde, das Reichsland einen nicht unwesentlichen Theil nicht etwa nur eingewanderte »Altdeutsche», sondern in demselben Verhältniss geborene Elsass-Lothringer. Es wartete der aus nah und fern eintreffenden Gäste in der alten Reichsstadt ein überaus warmer und freundlicher Empfang und eine wahrhaft glänzende Bewirtung, zu der die grossartigsten Vorbereitungen getroffen waren; Staats- und Stadtbehörden,

 

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