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[Bibliothekar] thekars Dr. Brunner über die Schritte, die von Seiten des Vorstandes geschehen sind, um den aus dem Jahre 1483 stammenden, ehrwürdigen und architektonisch wichtigen Fachwerkbau des sog. Dechaneigebäudes, dessen Niederreissung von dem jetzigen Eigenthümer, der Stadt Kassel, beschlossen ist, vor dem Untergange zu bewahren. Der Vorstand wird, nachdem die bisherigen Bemühungen vergeblich gewesen sind, umgehend eine Eingabe an die Stadtbehörde machen **). — 4) Vortrag des Herrn Dr. med. Schwarzkopf über: »Die Schlacht bei Höchstädt im Jahre 1704 und die Truppen des Landgrafen Karl von Hessen- [Hessen-Kassel]

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zur wissenschaftlichen Erforschung und Aufdeckung des römischen Grenzwalls eine erste Rate von 40,000 M. bewilligt worden. Der Verein wurde unterm 30. März hiervon in Kenntnis gesetzt. — Über die Thätigkeit der Limeskommission unterrichtet fortab das in 1892 begründete, bei Lintz in Trier erscheinende : Limesblatt. Mitteilungen der Streckenkommissare bei der Reichslimeskommission.

**) Diese von Herrn Dr. Brunner entworfene Denkschrift wurde am 4. Februar an den Herrn Oberbürgermeister der Residenz eingereicht und zugleich abschriftlich dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten, dem Herrn Oberpräsidenten der Provinz Hessen - Nassau sowie dem Herrn Regierungspräsidenten des Reg. - Bezirks Kassel zur Kenntnis gebracht. Sie betonte, gestützt auf des verewigten Oberbürgermeisters Nebelthau Angaben (Die ältest. u. älter. Gebäude Kassels S. 24 u. 25) das Alter und die Geschichte des Hauses, seinen kunstgeschichtlichen Werth als Holzriegelbau, dessen Erhaltung bei der Armuth der Stadt an derartigen Bauten dringend erwünscht sei; widerlegte die Gründe, die mit Rücksicht auf die Freilegung der Martinskirche für den Abbruch der Dechanei geltend gemacht waren und beantragte schliesslich eine stilgerechte Restauration des Gebäudes. Der auf die Denkschrift folgende Bescheid des Herrn Oberbürgermeisters lautete:

Cassel, den 15. Februar 1892.

Auf die Eingabe vom 4. d. Mts. wird Ihnen ergebenst erwidert, dass der Stadtrath den sachlichen Ausführungen in dem Gesuch in wesentlichen Punkten nicht beipflichten kann und bei der jetzigen Lage der Sache, nachdem beide städtischen Behörden und der Königliche Polizei-Präsident sich geeinigt haben, einen freien Platz zwischen der Königsstrasse und der Martinskirche herzustellen, zu welchem Zweck das sog. Dechaneigebäude abgebrochen werden muss, nicht in der Lage ist, die fernere Erhaltung dieses alten Holzfachwerk-Gebäudes vorzuschlagen, zumal dessen Vorderseite aus dem Loth gewichen ist.

Der Oberbürgermeister der Residenz:

gez. Weise.            

 

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