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[Bierauszapfen] auszapfen und über Rathswahlen erschien. Das Stadtregiment kam dadurch aus den Händen der Vollbürger und des Ritter- und Patricierstands in die der Handwerker und Kleinbürger, wonach viele alte Bürger- und Patricierfamilien auswanderten. Die Macht und das Ansehen der Stadt sank nach und nach immer mehr herab.

Aufschluss über die Gerichtsbarkeit im 14. Jahrhundert gibt ein Freibrief des Bischofs Balduin v. P. Der Bischof besass danach die höhere Gerichtsbarkeit und die Städte Warburg nur die niedere. Der Verwalter der fürstlichen Gerichtsbarkeit war der von der Ritterschaft, den Städten Warburg und der Landschaft freigewählte Gogreve, welcher dann von dem Fürsten *) und dem Herzoge von Westfalen **) noch bestätigt werden musste. Die Ausübung der fürstlichen Gerichtsbarkeit beschränkte sich auf Warburg, und es durfte kein Bürger nach Dringenberg geladen werden. Ausdrücklich ordnet der Bischof auch an, dass der Gogreve nicht zugleich Freigreve sein könne. Dies geschah wahrscheinlich, weil der Bischof die Machtstellung seines Go- oder Landgerichts gegen die im Jahre 1331 zu reichsunmittelbaren kais. Gerichten gewordenen Freigerichte aufrecht erhalten wollte. Die Frei- und Gogerichte wurden ausserhalb der Stadt Warburg vor dem neuen Thor der jetzigen Altstadt, hinter dem Antonikirchhofe auf einer Erhöhung, der Tye — im Volksmund noch Königsstuhl genannt — abgehalten. In einer Warburger Urkunde, die jedenfalls aus der Zeit des obgenannten bischöflichen Freibriefs — vom Jahre 1341 — stammt, wird der Vorgang bei einer Gerichtssitzung auf dem sogenannten Tye beschrieben. Schon im Anfang des 16. Jahrhunderts waren Frei- und Gografiat in Warburg vereinigt worden. Die Gerichtsbarkeit der Stadt wurde dadurch bedeutend erweitert und umfasste auch einen grösseren Gerichtsbezirk ausser Warburg. Die Stadt übte nun auch die höhere Gerichtsbarkeit aus und Hinrichtungen durch einen eigens dazu bestellten Scharfrichter fanden z. B. 1534, 1542 und 1545***) statt. Die Bischöfe waren jetzt auf die grosse Macht und die Freiheiten der Stadt eifersüchtig und feindeten die Gerichtsbarkeit derselben an. Ein Vergleich zwischen den beiden Parteien fand im Jahr 1602 statt, wonach die hohe Gerichtsbarkeit dem Fürsten und der Stadt gemeinschaftlich so zustand, dass der Fürst die letzte Instanz war. Eine Zeit lang wurden nun Go- und Freigericht wieder getrennt, aber später wieder vereinigt. Den Namen Freigraf behielten die späteren Landrichter Warburgs, selbst nachdem die Freigerichte schon längst überflüssig geworden waren, bis zur neuern Zeit bei.

Auf der alten Reichsburg Warburg befanden sich 6 Burgsitze Im 13. Jahrhundert werden hauptsächlich die Raben von Pappenheim als Lehnträger von 3 Burgsitzen neben den Herren von Spiegel zu Desenberg, den Herren von Amelunxen und den Herren von Marschall genannt. 1312 Sept. 14. erwarben die Raben von Pappenheim von den Herren von Amelunxen und den Herren von

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*) Bischof von Paderborn.

**) Erzbischof von Cöln als Vertreter des Kaisers.

***) Rosenmeier, Warb. Chronik.

 

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