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Marschall einen 4. Burgsitz. Als bei der Fundirung des Dominikaner-Ordens in Warburg im Jahr 1283 Unruhen ausbrachen, wobei die Dominikaner aus der Stadt vertrieben wurden, leisteten ihnen bei ihrer Wiedereinsetzung die Raben von Pappenheim sowie Ekbert von Spiegel, die Burgmänner der Burg Warburg, Hülfe*). Die Burgsitze auf der alten Reichsburg waren noch bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts von Mitgliedern der Familie der Raben von Pappenheim bewohnt, ebenso wurde auch noch ein Mann- und Lehngericht am 6. September 1567 auf der Burg von den Raben von Pappenheim abgehalten. Bernt von Viermünden wurde daselbst mit einer Pappenheim’schen Burgstätte belehnt, welche 1573 nach dem Tode des von Viermund dem Mordian von Canstein zu Lehen gegeben wurde. Im Jahr 1569 gehörten 2 Burgstätten den Raben von Pappenheim, 2 andere den ihnen stammverwandten Vettern, den Raben vom Calenberg, eine den, den R. v. P. ebenfalls stammverwandten Vettern Raben vom Canstein und eine dem Wilhelm Röver. 1662 waren nur noch 2 Burgstätten vorhanden, wovon die eine den von Oer und den Cansteins gehörte, die andere dagegen den Raben von Pappenheim **). Es waren nur noch Ruinen, zwischen denen Gärten lagen, sie wurden im 7 jährigen Kriegegänzlich zerstört.

Die Raben von Pappenheim waren schon seit der Mitte des 12. Jahrhunderts Lehnträger der Curia und des Officiums zu Pappenheim bei Warburg. Unter dem Familiennamen Pappenheim kommen die Raben in dieser Zeit zuerst urkundlich hier vor. Die zu der Curia gehörende alte Parochia zu Pappenheim, welche zum Aichidiaconat-Cantoris zu Warburg gehörte, stand zwischen der jetzigen Paderborner Chaussee und dem Dorfe Menne, etwa eine Stunde nordwestlich von Warburg. Dieselbe war schon seit der ältesten Zeit mit eigenen Geistlichen besetzt, von denen aus dem 14., 15. und 16. Jahrhundert noch meist die Namen bekannt sind. Vor dem Jahre 1588 verstarb der Pfarrer Heinrich von Spiegel. Das Pfarramt war seitdem längere Zeit unbesetzt geblieben. Vom Bischof von Paderborn wurde es darauf dem Edlen Hennich von Ldings-hausen, genannt Wolf, Dechanten in Fritzlar verliehen, während von der Romana Curia Franciscus Naberkort in Warburg zum Pfarrer zu Pappenheim ernannt worden war. Um den Besitz der Kirche entstand nun ein Process zwischen dem römischen Hof und der Kirche zu Paderborn. Der Bischof von Paderborn hatte in Folge dessen über die Pappenheimer Kirche und über die zu derselben gehörenden Beneficien die Execution und Arrest verhängt. Trotz einer vom Papst Sixtus hiergegen erlassenen Bulle hob die Paderborner Kirche die Excommumkation und den Arrest über die Pappenheimer Kirche nicht auf. Nachdem Franciscus Naberkort und sein Advokat im Jahr 1590 gestorben waren blieb Hennich von Ludingshausen bis zum Jahr 1594 unbehelligt im Besitz der Paderborner Kirche. Ohne Erfolg versuchte der römische Hof hiergegen noch mals zu processiren, und das Hochstift Paderborn behauptete

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*) Nach einer vom Verfasser in Warburg aufgefundenen Domimkanerchronik.

**) Nach einem Original-Schriftstück des Stammer Archives.

 

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