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historischen Erörterungen machte ; 2. fand am 29. Juni die Besichtigung der Kirchen in Niederwalgern, Wenkbach und Lohra statt; 3. wurde am 11. August Treysa besucht, um die bei Gelegenheit des in Cassel tagenden anthropologischen Kongresses veranlassten volkleristischen Veranstaltungen zu sehen ; 4. wurde am 1. Oktober Cyriaxweimar, die ehemalige, jetzt leider zu einem Viehstalle umgebaute Hainskirche, sowie die alte Gerichtsstätte Rucheslo bei Oberweimar besucht). — Sitzungen, in denen geschäftliche Angelegenheiten erledigt und wissenschaftliche Vorträge gehalten wurden, fanden 6 statt.

I. Sitzung am 21. Nov. 1895.

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einer ehrenden Erwähnung des am 23. Juni gestorbenen bisherigen Schriftführers des Vereins, Herrn Oberst Nebelthau, und bat die Anwesenden dessen Andenken durch Erheben von den Sitzen zu ehren. In den dann folgenden Vorstandswahlen wurden gewählt die Herren: Archivrath Dr. Könnecke zum Vorsitzenden, Archivrath Dr. Reimer zum Schriftführer und Stellvertreter des Vorsitzenden, Prof. Dr. Edward Schröder zum Mitgliede des Redaktionsausschusses und Referendar a. D. Dr. Bickell zum Conservator. Es folgte der den Abend ausfüllende Vortrag des Herrn Professors Dr. von Drach über »Triangel und Quadrat in den Bauplänen verschiedener oberhessischer Kirchen.«

Redner bemerkte, er sei zu den betreffenden Untersuchungen veranlasst worden durch zwei Schriften des bekannten Kunstgelehrten Professor Dehio in Strassburg, die kürzlich erschienen seien, namentlich durch die neueste, betitelt: „Ein Proportionsgesetz der antiken Baukunst und sein Nachleben im Mittelalter und der Renaissance“, worin der Nachweis geführt wird, dass für eine Anzahl der bedeutendsten Bauwerke aller Zeiten das gleichseitige Dreieck, der Triangel, für die Gestaltung des Bauplans, was Quer- und Längsschnitte betrifft, massgebend gewesen sei. Diese Thatsache ist zwar schon in vereinzelten Fällen von Bauverständigen und Kunstschi iftstellern, besonders Violet-le-Duc, nachgewiesen worden, es wird aber anderseits die staltgehabte bewusste Anwendung von solchen starren Regeln bestritten, weil ein derartiger Zwang mit der schöpferischen Freiheit des Künstlers unvereinbar sei. Der Vortragende legte eine Anzahl Abbildungen aus dem Dehio'schen Buche vor, von antiken Bauwerken anfangend bis zur Zeit der Gothik, wobei namentlich die Reproduktionen im Original von zwei der letzteren angehörigen Zeichnungen von Bedeutung erschien,

 

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