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Gegenwart herab fortführen. — Der Verf. hat nach Arnolds Vorgange die Stadt Worms zum Mittelpunkte seiner Darstellung genommen, gleich ihm die übrigen rheinischen Städte überall in den Kreis seiner Betrachtungen hereinziehend. Während jedoch Arnolds berühmtes Werk, die Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte im Anschluss an die Verfassungsgeschichte der Stadt Worms, seinem Titel entsprechend einerseits mehr bieten will als das vorliegende, das sich auf die Rheinlande beschränkt, hat es andererseits auch vornehmlich nur die Entwickelung der Verfassung der Stadt im Auge, wogegen Boos der Entwickelung des gesamten Kulturlebens nachgeht, der Geschichte der Baukunst und des Handels ebenso wohl wie der der städtischen und kirchlichen Rechtsverhältnisse. Arnold schrieb nur für die deutschen Rechtshistoriker, Boos hat sein Werk für die Gebildeten überhaupt berechnet, darum wird letzteres seinen Platz neben jenem sehr wohl ausfüllen, abgesehen davon, dass Arnolds Anschauungen seit dem Erscheinen seiner Verfassungsgeschichte (1854) in manchen wesentlichen Punkten durch die neueren Quellenerforschungen überholt sind. — Die Ausstattung des vorliegenden Werkes ist eine überaus vornehme, und die trefflichen, im Charakter des Holzschnittes des 16. Jahrhunderts gehaltenen Zeichnungen Sattlers, wenn sie auch die Wiedergabe gleichzeitiger bildlicher Darstellungen nicht zu ersetzen vermögen, verleihen doch dem Ganzen einen eigenen Reiz, sodass das Werk zur Anschaffung in jeder Hinsicht empfohlen werden kann, nicht nur zur Anschaffung im Rheinland, sondern überall im deutschen Reich, wo man für die Geschichte deutscher Kultur Interesse hat. War doch Jahrhunderte hindurch das Land zu beiden Seiten des Rheins diejenige Gegend, in der der deutsche Geist am mächtigsten seine Flügel regte.

H. Br.

 

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