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Ober- und Niederkaufungen, Uschlag, Volmarshausen und Wolfsanger in seinem Bezirk gelegen haben36). Legen wir bei der Mitteilung der Historia de landgraviis Thuringiae das Hauptgewicht dagegen auf den Zeitpunkt der Thronbesteigung König Konrads, so hätte der Gau gar bis 1039 eigener Grafen entbehrt und solche erst wieder bekommen, als das Königtum an das fränkische Haus der Salier überging, und es würde damit übereinstimmen, dass eine eigentliche Grafenfamilie, die der Werner, erst wieder im Jahre 1040 erscheint; wir hätten in jenem Friedrich alsdann nur einen Untergrafen zu sehen. Mit Graf Werner IV., dem Gründer des Klosters Breitenau, den man nach einer schwäbischen Besitzung auch Werner von Grüningen nennt und der am 22. Februar 1121 starb, erlosch dieses Grafenhaus, und die Würde ging auf die Gisonen, ein oberlahngauisches Geschlecht, über. Giso IV. vereinigte demnach Hessengau und Oberlahngau zusamt der Vogtei über das Kloster Hersfeld in seiner Hand, aber nicht viel länger als ein Jahr, da er bereits am 12. März 1122 verstarb. Er ist der erste, der sich als Graf von Gudensberg bezeichnet und uns damit die Thatsache erbringt, dass im Jahre 1121 das Schloss auf dem Gipfel des Wodansberges bereits erbaut war37). Die Veranlassung zu dem Bau dürfte in dem Umstande gegeben sein, dass Fritzlar dauernd im unmittelbaren mainzischen Besitz verblieb, sodass der Graf sich nach einem andern Wohnsitz umsehen musste38).

Giso IV. hatte nur eine Tochter Hedwig, welche an den Landgrafen Ludwig von Thüringen vermählt war und so dem thüringischen Hause auf 125 Jahre die ansehnliche hessische und lahngauische Erbschaft zubrachte. Gewöhnlich verwalteten die jüngeren Brüder der Landgrafen, die fast regelmässig die Namen Heinrich Raspe führen, die hessische Grafschaft: so schon Heinrich Raspe I., der ob er gleich nur der Schwager der Erbgräfin Hedwig war, doch bei seinem Tode im Jahre 1130 als Graf von Wodenesberg bezeichnet wird39). Alle die Heinrich Raspe hatten, wie aus dem ihnen häufig beigelegten Titel als Grafen von Gudensberg in gleich bedeutender Abwechselung mit derjenigen als Grafen von Hessen ersichtlich ist, ihren Wohnsitz droben auf dem Schlosse; aber irgend welche nennenswerte Ereignisse, in die unser Schloss oder die Stadt in thüringischer Zeit verflochten gewesen wären, sind uns nicht überliefert, und so begnügen wir uns festzustellen, dass im Jahre 1247 mit Heinrich Raspe IV., dem Gegenkönig des Hohenstaufen Friedrich II., das thüringische Landgrafenhaus im Mannsstamme ausstarb, womit die hessische Erbschaft dem Hause Brabant zufiel.

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Herzogin Sophie, die Tochter der heiligen Elisabeth und Mutter Heinrichs des Kindes, nahm für ihren jungen Sohn sofort die Lande diesseits der Werra in Besitz, Thüringen mit der Landgrafenwürde ihrem Vetter, dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meissen überlassend. Die Geschichte dieser Teilung der Lande zwischen den beiden Haupterbberechtigten

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