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89) Denn dass der Erzählung ihrer Intervention bei L. Bal-thasar im Lager vor Cassel (Friedensburg S. 208—205) ein wahrer Kern zugrunde liegt, glaube ich trotz Friedensburgs gegenteiliger Auffassung. Diese beweist allenfalls, dass L. Balthasar sich ebensowenig hat rühren lassen, wie der Ritter von Grifte. Nur hat die spätere Ueberlieferung einen Erfolg angenommen wo keiner zu verzeichnen war. Mit so wohlfeilen Gründen sollte man doch chronikalische Überlieferungen nicht ins Reich der Fabel verweisen!

90) Abgedruckt bei Friedensburg S. 295 als Beil. 22.

91) Diese Rettung des eigentlichen Mittelpunktes der mainzer Belehnung dürfte ausschlaggebend für den weiteren Gang der Fehde bezw. für die bald folgenden Friedensverhandlungen gewesen sein. Ich stimme also den Gründen, die Friedensburg S. 188 angibt, erst in zweiter Linie bei.

92) Lyncker, der sie in seinen hessischen Sagen S. 185 f. auch mitteilt, meint ein anderes steinernes Kreuz, dessen ich mich wohl erinnere; doch war es auf einem grösseren Steine erhöht ausgehauen. Ich habe in meiner Jugend nur von dem sog. „Casseler Kreuz“ gehört, dass darunter ein Verräter mit ausgerissener Zunge (nicht, wie Lyncker sagt, mit abgeschnittenen Ohren und ausgestochenen Augen) begraben liege. Lyncker, der überhaupt mehr als gut ist seine Sagen durch allerlei unnützes Beiwerk glaubte aufputzen zu müssen, redet vom dreissigjährigen Kriege. Davon weiss die Sage selbst, soviel mir bekannt, nichts; möglicherweise hat sein Gewährsmann die Begebenheit in den letzten grossen Krieg verlegt.

93) Das Kreuz ist viel älter als der 30jährige Krieg. Wenn aber die Sage gleichzeitig berichtet, die Stadt Gudensberg sei ehedem viel grösser gewesen u. s. w., so kann hierin sehr wohl eine Erinnerung an die i. J. 1387 untergegangene Neustadt, die sog. Freiheit, erhalten sein.

94) Mss. Hass. der Ständ. Landesbibl. fol. 109 VI, Bl. 87 ff.

95) Mss. Hass. fol. 109 II der Ständ. Landesbibl. — Auf die Nennung eines Priesters Sifridus Socius in Godensberg als Schöffe i. J. 1206 (ib. Bl. 7) ist um deswillen kein Gewicht zu legen, weil er auch Burgpfaffe sein konnte.

96) A. a. O. Bl. 420.

97) Hier zu Lande wenigstens, wo wir es mit späteren Gründungen zu thun haben, — vgl. Hegel, Die Entstehung der deutschen Städte, S. 30—34 u. 101. — Wenn G. v. Below, Ursprung der deutschen Stadtverfassung, S. 19 f. die Ummauerung nur für ein wesentliches Stück der mittelalterlichen Stadt, den Markt für ein anderes erklärt, so darf man dem entgegen halten, dass in Hessen die Stadt Felsberg z. B. das ganze Mittelalter hindurch keinen Markt besessen hat.

97a) Gudensberger Ratsprotokolle (Stadtrepositur).

98) Vorbeschreibung zum Kataster der Stadt Gudensberg auf der Kgl. Regierung in Cassel.

99) v. Dehn-Rotfelser und Lotz, die Baudenkmäler im Re-gierungsbez. Cassel, S. 84.

99a) S. a. Landau in der Zeitschr. f. hess, Gesch. VIII, 104 f.

Mittheilungen.                                                       9

 

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