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100) Marburger Staatsarchiv, Urkunde der Stadt Gudensberg d. d. 1356, Juli 5.

101) In ganz gleicher Weise führt z. B. die von den Grafen von Mansfeld begründete Stadt Eisleben zwei Adlerflüge, die Helmzier der Grafen, im Wappen.

102) J. J. 1373 bekennt Gundhard von Venne, dass ihm die Landgrafen u. a. verschrieben haben „fünf phund phenning geildes, die yn uf irer Fryheit ztu Gudinsberg y des jares gefallin von garten uf sente Mertins tag, den flecken, da man die Fryheit daselbis ingetzogin hat, den ich achte an vier phunt geildes“ u. s. w. Marb. Staatsarchiv, Hessen-Casselsches General-Repertorium, Gudensberg.

103) Winckelmann in der Chronik von Hessen, S. 256 nennt das Jahr 1586; Landau, Ritterburgen IV, 189 das im Text angegebene.

104) Urk. v. 1588, Juli 3. (Stadtarchiv), laut deren die Stadt 10 Gulden zur Deckung einer Scheuer mit Ziegeln vorschiesst.

105) Urkunden im Gudensberger Stadtarchiv von 1588, Mai 7; Mai 9; Mai 20. Da bei andern (z. B. in einer Urk. v. 1589, Jan. 21.) die Klausel fehlt, so muss man annehmen, dass nicht überall mehr Grundrente bestand.

106) Vorbeschreibung zum Kataster.

107) Ein interessantes Beispiel, wie eine Hufe leicht der Landesherrschaft abhanden kommen konnte, gewährt e. Gudensberger Urk. v. 1574, April 14. (Marb. Staatsarchiv, General-Repert. u. Gudensberg): Landgraf Philipp hat der Weissensteiner Nonne Gehle Heubtreiffs, die ihrem Familiennamen nach aus Gudensberg gebürtig gewesen sein wird, als Abfindung nach Aufhebung des Klosters eine jährliche Rente von 2 Maltern partim auf eine Hufe Landes daselbst angewiesen mit der weiteren Bestimmung, dass nach dem Tode der Gehle deren Erben noch die Summe von 30 Gulden bezahlt werden solle. Da dieses Geld aber nicht bezahlt wurde, so nahmen die Erben die Hufe für sich ein und hätten sie behalten, wenn nicht der Felsberger Fruchtschreiber (Rentmeister) Hans Fleischawer den Landgrafen Wilhelm i. J. 1574 aufmerksam gemacht hätte. Zum Dank durfte er gegen Zahlung der 30 Gulden und jährliche Abgabe von 2 Maltern p. die Hufe nunmehr für sich behalten.

108) Mss. Hass. fol. 366 (Kesslers Goll.) auf der Stand. Landesbibliothek.

109) Gudenus Cod. dipl. I, 397 u. I, 60. Schminckes Mon. Hass. IV, 653.

110) Kesslers Collectaneen.

111) Akten der Stadtrepositur.

112) Die im Texte wieder gegebene Ansicht ist aus Merians Topographia Hassiae genommen und wird dem freundlichen Entgegenkommen der Geschäfts- und Schriftleitung der „Touristischen Mitteilungen“ verdankt.

118) In einem Tauschvertrage zwischen L. Ludwig v. Thüringen u. d. Kl. Hasungen. Cod. dipl. Sax. reg. I2 S. 326, Z. 23.

 

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