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In die neuere Zeit führte die Anwesenden sodann Herr Dr. Henkel, indem er aus den noch theilweise vorhandenen Papieren seines Vaters, des alten kurhessischen Volkstribunen, genannt mit dem Ehrennamen der Henkel, verschiedene Schriftstücke vorlegte. Uns Marburger interes-sirte hierunter namentlich der Ehrenbürgerbrief der Stadt Marburg für Henkel. Hierbei wurde der Wunsch laut, dass doch die Kinder dieses Mannes, der in der Entwickelung der neueren Geschichte Hessens eine so grosse Rolle spielt, alle seine nachgelassenen Papiere an einem sicheren Orte für die Zukunft aufbewahren möchten, da sie so sein Andenken am besten in der Nachwelt erhalten würden. Es wurden verschiedene Fälle besprochen, wo die Privatpapiere bedeutender Männer durch deren Nachkommen vernachlässigt oder gar in Verkennung ihrer Bedeutung vernichtet seien. Herr Landgerichtsrath Gleim erwähnte namentlich, dass die Papiere des in der Drohbriefangelegenheit verwickelten kurhessischen Polizeidirektors Manger in unvernünftiger Weise von dessen Erben vernichtet seien, so dass man jetzt, wie der Vorsitzende ausführte, wohl kaum je über Mangers Thätigkeit im Drohbriefprozesse, trotzdem offizielle Gerichtsacten darüber genug im Staatsarchive vorhanden seien, zur objectiven Klarheit gelangen werde. Die Vorlage und Besprechung der ältesten erhaltenen selbstständigen Schriftstücke von der Hand Philipps des Grossmüthigen bildeten den Schluss der an diesem Abend gebrachten kleineren historischen Mittheilungen. Diese Schriftstücke bestehen in Quittungen, die er im Jahre 1515 und im Jahre 1516 dem landgräflichen Kammerschreiber in Cassel ausstellte. Zwei davon sind in lateinischer Sprache abgefasst und sind diese, sbenso [ebenso] wie die deutsche aus dem Jahre 1515, Zeugnisse von den Fortschritten, die der damals zehn- resp. elfjährige Knabe im deutschen und lateinischen Unterrichte gemacht hatte.

 

III. Sitzung am 24. November 1899.

Mit dieser Sitzung wurden die Wintervorträge eröffnet.

Der Vorsitzende begrüsste die zahlreich erschienenen Mitglieder und machte die Mittheilung, dass auf seinen Antrag der Gesammtverein den Herrn Gymnasialdirector

 

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