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Die fragliche Angelegenheit habe ihn bisher nicht beschäftigt, sie sei durch den Verein für Erhaltung der Burgen angeregt worden, übrigens noch nicht zum Abschlusse gebracht.

Man könne darauf vertrauen, dass der Regierungspräsident, zu dessen Geschäftskreis die Sache gehöre, diese, als Hesse, zu gedeihlichem Ende führen werde. Auch werde sich nicht so leicht ein Käufer finden, welcher die Burg mit der Verpflichtung der Erhaltung derselben übernehme.

Der Vorsitzende dankte dem Herrn Superintendenten für seine Anregung und dem Herrn Ober-Präsidenten für seine beruhigenden Worte, worauf Herr Geh. Reg.-Rat Knorz den Antrag stellte:

„Der Hessische Geschichts-Verein wolle beschliessen:

I.   An Königliche Staats-Regierung die Bitte zu richten:

1.   von einem Verkaufe des Schlosses Spangenberg an Private aus historischen Gründen abzusehen;

2.   bei einem nötig werdenden Verkaufe aber die Bedingung zu stellen, dass das Schloss in seinem historischen und architektonischen Bestande erhalten und dem Besuche des Publikums zugänglich bleibt;

II.    den Gesamt-Vorstand des Vereins mit Ausführung dieses Beschlusses zu beauftragen.“

Da aus der Versammlung Widerspruch nicht erfolgte, erklärte der Vorsitzende den gestellten Antrag für einstimmig angenommen.

Hierauf fand ein Vortrag des Herrn Superintendenten Wissemann über „Die Grenzlinien zwischen Franken und Sachsen in den Kreisen Hofgeismar und Wolfhagen“ statt, welcher mit grossem Beifalle aufgenommen wurde.

Der Vorsitzende teilte sodann mit, dass eine neue Herausgabe der Schrift: Karl Lynker: Geschichte der Stadt Wolfhagen (abgedruckt in der Zeitschrift des Vereins A. F. Suppl.-Band VI), bei entsprechender Beteiligung leicht bewerkstelligt werden könnte. Herr

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