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Jahrhunderts Mitteilungen über die Alraun- und Galgenmännchen, mit deren Vertriebe die Schwindler besonders im späten Mittelalter sehr einträgliche Geschäfte machten. Aus den Archivalien des fürstlich waldeckschen Archivs, das zur Zeit im hiesigen Staatsarchiv geordnet wird, legte der Vortragende darauf Akten des peinlichen Halsgerichts aus den Jahren 1542 und 1581 vor, in denen solchen Alraunmännchen-Händlern als gemeinen Betrügern der Prozess gemacht wurde. Interessant war eine Beilage, nämlich ein sehr gut erhaltenes Galgenmännchen in rotseidener Umhüllung, seinem „seidenen Kleid“; dabei lag eine eingehende Anweisung zu der erforderlichen liebevollen Behandlung und zu der praktischen Anwendung dieses wertvollen Hausschatzes. Die Aussagen der Angeklagten offenbarten aber auch die Art der Herstellung solcher Alraunmännchen, deren unheimliche geisterhafte Herkunft in manchen Gegenden heute noch im Volke Glauben findet. Herr Dr. Huyskens beschäftigte sich darauf mit dem angeblichen Bündnisvertrage Frankreichs mit den protestantischen Fürsten zu Friedewald vom 5. Oktober 1551, der Metz, Toul und Verdun an Frankreich auslieferte. Auf Grund der hessichen Geheimakten entrollte er ein genaues Bild der in diesen Jahren von Frankreich, insbesondere mit dem Kurfürsten Moritz von Sachsen und Landgraf Wilhelm von Hessen geführten Verhandlungen. An eben jenem 5. Oktober kamen die Verhandlungen zu Lochau zum vorläufigen Abschluss. Zu weiteren Unterhandlungen über die Höhe der von Frankreich zu zahlenden Hilfsgelder begab sich der Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg mit 3 Exemplaren des zu Lochau entworfenen Vertrags an den französischen Hof. Nach langem Feilschen, das zeitweise auch wieder auf deutschem Boden spielte, einigte man sich über die Hilfsgelder, deren Summe in den Vertrag eingesetzt wurde. Heinrich II. ratifizierte am 15. Januar 1552 zu Chambord mit seiner Unterschrift die ihm vorgelegten Entwürfe, wovon einer bereits die Unterschriften des Kurfürsten und Landgrafen trug, und sandte diesen hingegen die beiden anderen Exemplare

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