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soll seine Landeskinder nach Amerika „verkauft“ haben. Tatsache ist, daß der Landgraf seinem Schwager, dem König Georg III. von England, Truppen zum Kriege gegen die Amerikaner auf Grund von Subsidienverträgen überließ. Dazu war der Fürst unbedingt nach deutschem Staatsrecht und der hessischen Landesverfassung berechtigt, und die hessischen Stände, die wohl nirgends in Deutschland mit solchen Freiheiten, ja mit solcher Macht ausgestattet waren als gerade in Hessen, gingen willig auf die Subsidienverträge ein, ja, wünschten sie gegenüber der anfänglichen Abneigung des Landesherrn. Solche Verträge verstießen gegen die damals herrschende Gesinnung um so weniger, als überhaupt fast alle Heere durch Wer bung zusammengebracht wurden, auch in Hessen die zu jenem Zweck bestimmte Mannschaft nicht etwa zwangsweise ausgehoben, sondern völlig frei geworben ward, auch auf das strengste untersagt war, sich bei der Anwerbung ungehöriger Mittel zu bedienen. Also freiwillig traten die Mannschaften unter die Fahne, und wenn heute noch die Lust am Abenteuerlichen so manchen hinaus in fernes Land und Krieg zieht, so läßt sich leicht begreifen, daß es damals in einer durchaus kriegerischen Zeit noch viel weniger an wackeren Gesellen fehlte, deren Sinn mehr auf Kriegsabenteuer als auf die geregelte Arbeit des Friedens gerichtet war. Da diese Truppen für die damalige Zeit in Hessen sehr gut gehalten wurden, man ihnen bewährte Führer gab, behutsam in der Auswahl war, und da jedem Tüchtigen der Weg zu Ehre und Ruhm offen stand, so fehlte es dem Landgrafen von Hessen nie an den besten Leuten. Dazu lockte in jedem Falle mächtig die geheimnisvolle Märchenwelt Amerikas, und die Nordamerikaner galten anfänglich überall als Rebellen, als „meineidige Untertanen“, — was Wunder, wenn Adelige und Bürgerliche, viele aus den angesehensten Familien, in Menge der Trommel folgten. — Subsidienverträge hat nun nicht Hessen allein abgeschlossen, auch Baden, Braun- [Braunschweig]

 

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