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[Braunschweig] schweig, Bayern, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin, Preußen, Österreich, Württemberg u. a. m. haben das vielfach getan, nur haben wir Hessen bei diesem überall ausgeübten Bündnisrechte der deutschen Fürsten eins voraus. Daß unser Land das einzige in ganz Deutschland ist, wo die Subsidiengelder nicht vertan wurden, sondern bis auf den heutigen Tag noch vorhanden sind, ein Teil floß in den Hausschatz des hessischen Fürsten hauses, der andere in den Staatsschatz, der jetzt unsern kommunalständischen Fonds bildet.

Wenn aber wegen der aus Subsidienverträgen geflossenen Gelder immer aufs neue Hessen und hessische Landgrafen angegriffen werden und niemals auch nur einer der zahlreichen anderen Reichsstände, wenn aus hundert Verträgen nur der eine hessische genannt wird, so ist das vor allem der einseitigen, gehässigen, unwahren Erzählung Seume's zuzuschreiben.

Die größte Unwahrheit ist zunächst, daß Seume von den hessischen Werbern gewaltsam ergriffen sein will. Durch landesherrliche Verordnung von 1762, welche jedes Vierteljahr von allen Kanzeln verlesen wurde, war jede „gewaltsame Werbung“ völlig ausgeschlossen. Es ist geschichtliche Tat sache, daß, als damals in Hessen eine Werbung für Ausländer eröffnet wurde, diese scharenweise herbeiströmten, so daß man genötigt war, sorgsame Auswahl zu treffen. Es ist ferner Tatsache, daß die Truppen bei ihrer Musterung vor dem Aus marsche befragt wurden, ob einer die Anwerbung bereue und wieder zurücktreten wolle, daß aber kein Seume sich meldete. Endlich ist es Tatsache, daß Seume bei Rinteln die Bitte aussprach, sein Schiff verlassen zu dürfen, weil dasselbe bei Preußisch Minden anlegen sollte und er die preußische Justiz zu befürchten habe und daß ihm dann auch wirklich gestattet wurde, eine Strecke Wegs zu Fuß zurück zulegen. Was hinderte ihn also daran, die erste hannoversche oder preußische Behörde zum Schutz anzurufen, anstatt freiwillig auf sein Schiff zurück- [zurückzukehren]

 

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