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inspecteur [Sousinspecteur] Berner und Ernst v. Eschwege Dienste nahmen. Martin gelang es, sich nach Berlin zu retten, wo er später seinen Frieden mit der westfälischen Regierung machte. Die Leutnants v. Giersewald der Jüngere, Berner und Schmalhaus entflohen in abenteuerlicher Weise aus dem Kastell. Auch Leutnant v. Wrede, Louis v. Trott, Georg v. Dalwigk, Gottlob v. d. Malsburg, Theodor v. Spiegel, die beiden Wolff v. Gudenberg, Franz und Reinhard Scheffer, die Leutnants Fleischhut und Bretthauer, der Cornet Scheffer und der Tuchmacher Ehrenfeld retteten sich ins Ausland. Die am Zuge der Homberger beteiligten Offiziere waren zunächst von der Baune nach Riede geritten, von wo sie der Landrat v. Meysenbug in Zivilkleidern weiterschaffte. Die Kürassiere waren ihnen bis Riede gefolgt, wurden aber hier, da man nichts mit ihnen anzufangen wußte, zurückgeschickt. In Fritzlar verhaftet und ins Kastell gebracht, wurden sie bald begnadigt. Nur der Wachtmeister Hohnemann, der den Kantonsreceveur Zoll in Ziegenhain bei der Wegnahme der Kasse mißhandelt hatte, wurde von Zoll aus der Anzahl der Kürassiere herausgesucht, daraufhin vom Kriegsgerichte zum Tode verurteilt und auf dem Forst erschossen. Dasselbe Schicksal traf den Fähnrich v. Hasserodt, der bereits bei dem Aufstande von 1806 beteiligt gewesen war und sich vor dem Kriegsgericht zu schweren Beleidigungen des Königs Jerôme hatte hinreißen lassen. Das sind die beiden einzigen Todesurteile, die vollstreckt worden sind. Das Stift Wallenstein in Homberg wurde aufgelöst und erst in hessischer Zeit wieder errichtet. Die Stiftsdamen wurden nach Mainz gebracht, aber schließlich nach ¾ jähriger Haft entlassen. Karoline v. Baumbach, die den Aufständischen die Fahne überreicht hatte, wurde erst nach langer Haft begnadigt, Sophie v. Baumbach, die fast ganz unbeteiligt war, aber ihre Nichte Karoline nicht verlassen wollte, starb im Gefängnis. Alle anderen Verhafteten wurden früher oder später begnadigt. Es ist nicht zu leugnen, daß die westfälische Regierung im allgemeinen milde verfuhr. Wenn man anfangs auch strenge Maßregeln gegen die beteiligten Landleute

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