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ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. Das Mühlengrundstück, Mühle und Wirtshaus, waren früher kurmainzisches Staatseigentum. Als im Jahre 1803 dieser Bezirk in kurhessischen Besitz kam, wurden die Gebäude durch Verkauf Privateigentum des Müllers. In den Akten des Landratsamtes Kirchhain wird das Denkmal zuerst im Jahre 1828 erwähnt. Es ist stets als Staatseigentum angesehen und auf Staatskosten in den Jahren 1833, 1852 und 1859 gereinigt und ausgebessert ; im Grundbuch ist zwar der Grund und Boden, auf dem es steht, als Eigentum des Wirtes, nicht aber das Denkmal selbst verzeichnet.
Im Jahre 1886 regte der Begierungsrat Delius in Kassel den Gedanken an, das geschichtlich bedeutsame Denkmal aus seiner versteckten Stellung dadurch zu befreien, daß auf Staatskosten das Wirtshaus und seine Nebengebäude angekauft und niedergelegt würden. Dieser Plan scheiterte an den hohen Forderungen des Besitzers, der zuerst 30000, später 25000 und 20000 M für die Hergabe der Gebäude verlangte.
Bei den Verhandlungen war der Besitzer stets mit der Behauptung hervorgetreten, daß auch das auf seinem Grundstück stehende Denkmal sein Eigentum sei. Er war bereit, seine Ansprüche auf die Friedenssäule für eine gewisse Entschädigung an die Regierung abzutreten, wurde aber auch mit diesen Forderungen abgewiesen. Es begannen damit die aktenmäßigen Untersuchungen und Feststellungen über die Frage, wem das Denkmal gehöre, aber auch der kleine Krieg zwischen Wirt und Regierung über diese Frage, der sich zuweilen bis zur Widersetzlichkeit des Wirtes gegen die auf Erhaltung des Denkmals gerichteten Anordnungen der Regierung und bis zur Drohung des Wirtes, die Säule auf Abbruch zu verkaufen, zuspitzte. — Auf Grund von Rechtsgutachten hat die Regierung die Frage nicht zur Entscheidung bringen wollen. Als in den letzten Jahren des vorigen Jahrhunderts die Ohmtalbahn gebaut wurde, die das Brücker Wirtshaus berührt, wurde angeregt, das Denkmal um etwa 25 m seitlich auf einen freien Platz zu verschieben, damit es von jedem Reisenden vom Zuge aus erblickt werden
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