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könnte. Die für die Verlegung erforderlichen 700 M wurden auf Grund eines Gutachtens des Bezirkskonservators über den geschichtlichen und künstlerischen Wert der Säule abgelehnt.

 

Die Angelgenheit ist noch immer nicht erledigt. Sowohl der Besitzer des Wirtshauses, wie auch die Regierung sind bei ihrer Auffassung, daß das Denkmal ihr Eigentum sei, geblieben. Der Wirt hat inzwischen aber gestattet, daß die Regierung auch ferner das Aufsichtsrecht bezüglich des Denkmals ausübt und die Kosten der Erhaltung trägt. Noch heute steht die Friedenssäule auf ihrem alten Platz vor dem Wirtshaus.

 

Dem Danke der Versammlung, die mit großem Interesse den Ausführungen des Redners gefolgt war, gab der Schriftführer besonderen Ausdruck.

 

3. In der Monatsversammlung vom 30. Januar 1911 berichtete Herr Postsekretär Siegel über „Die Verteidigung von Neuß durch die Hessen im Jahre 1474/5“. Er streifte zuerst die älteren Beziehungen zwischen Hessen und dem Rhein, zeigte, wi-e sie sich von 1458 ab durch die Heirat Landgraf Heinrich III. mit der Erbtochter des letzten Grafen von Katzenelnbogen und durch den Eintritt seines Bruders Hermann in den Cölner Klerus immer enger gestalteten, schilderte kurz die Zustände im Cölner Erzstift, die Mißregierung des Erzbischofs Ruprecht von der Pfalz und die Gegenmaßregeln des Domkapitels, der Reichsstadt Cöln sowie der anderen Städte — darunter auch Neuß — und der Landstände, die schließlich zur Absetzung Ruprechts und zur Bestellung des Landgrafen Hermann zum Stiftsverweser führten. Ruprecht war mit seiner Absetzung nicht einverstanden. Zur Verfechtung seiner Ansprüche sicherte er sich die Hilfe seines Bruders, des Kurfürsten von der Pfalz und des Herzogs Karl des Kühnen von Burgund, Hermann, das Domkapitel und die verbündeten Städte und Landstände schlössen ihrerseits 1473 ein Bündnis mit Hermanns Bruder, Landgraf Heinrich III., ab. Auch der Kaiser trat auf ihre Seite, ernannte Heinrich zum

 

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