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Heimat“, Jahrg. IV, Heft 5) vor, das an vier eklatanten Beispielen, erläutert durch eine Reihe wirkungsvoller Abbildungen, darlegt, wie durch die hier üblichen Restaurationen wertvolle Baudenkmäler unserer Umgegend unwiederbringlich zerstört und entstellt werden.

 

3. In der Sitzung vom 7. November sprach Landgerichtsrat Heer über das „Studentenleben in Marburg im 16. und 17. Jahrhundert“ unter Mitteilung vieler Einzelheiten aus den Quellen. Diese beschäftigen sich freilich fast ausschließlich mit Mißständen und Ausschreitungen, sodaß wir nur die Nachtseiten des Studentenlebens der damaligen Zeit kennen lernen. Während in der ersten Zeit nach der Stiftung der Universität keine Klagen über die Studenten laut werden, machen sich letztere mit der Zunahme des. Besuches der Universität seit etwa 1540 durch allerhand meist nächtlichen Unfug bemerklich, es wird von Schlägereien von Studenten untereinander und von solchen mit Bürgern und Hofbedienten berichtet, die nicht selten mit dem Tode eines der Beteiligten endeten, da beide Teile sich bewaffneten. Seit 1544 suchen wiederholte Erlasse der Universität, der Regierung und des Landgrafen dem Unfug zu steuern indem sie den Studenten verbieten, abends, im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr, auszugehen, indem sie das Schreien, Lärmen und Musizieren auf der Straße und besonders das Tragen von Waffen, namentlich von Schußwaffen unter strenge Strafe stellen. Die Erfolglosigkeit dieser Anordnung veranlaßt 1566 den über den schlimmen Ausgang einer Schlägerei zwischen Studenten und Hof bedienten erzürnten Landgrafen, die Befolgung dieser Anordnungen energisch einzuschärfen, doch sieht er sich bald in der Lage, die angedrohten harten Strafen zu mildern. — Die Besserung des Betragens der Studenten war nicht von Dauer, namentlich seit 1590 fallen wieder öfter Exzesse der stets bewaffnet einhergehenden Studenten vor. Zwar legen diese die Waffen wieder ab, aber schon im Anfang des 17. Jahrhunderts und vollends in den Zeiten des Dreißigjährigen Krieges wurde es wieder

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