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ließ. Es habe sich, so führte Redner aus, in den verfahrenen inneren Verhältnissen darum gehandelt, wer hier Herr sein solle, der Monarch oder die Ständekammer? Dem Kurfürsten sollte das Recht der Wahl seiner Minister genommen werden, in diesen Kampf sei Hassenpflug eingetreten. Der Redner verwahrte sich, daß er in der kurzen Zeit seit Empfang der Einladung sich vielleicht nicht völlig habe orientieren können. Von Geheimrat Hartwig wurde später daran erinnert, daß sofort nach der Berufung des Ministeriums Hassenpflug die Ständekammer erklärt habe, dieses Ministerium sei im Widerspruch mit einer landesherrlichen Verkündigung (vom 11. März 1848) bestellt, wonach der Kurfürst darauf Bedacht nehmen wolle, bei der Besetzung aller Ministerien Männer dazu zu berufen, welche das Vertrauen des Volkes genössen. — Bezüglich der Steuerverweigerung, welche die Stände beschlossen, weil ihnen kein Budget vorgelegt wurde, vertrat der Redner die Meinung, der Minister habe nicht dazu reizen wollen, sondern die Stände hätten selbst darauf hingedrängt. Er ergänzte es später dahin, der Finanzminister Lometsch sei nicht fähig gewesen, ein Budget aufzustellen, Hassenpflug, in Frankfurt abwesend, habe nicht in die Lücke treten können, deshalb nur die Forterhebung der Steuern für September erbeten. Als die Steuerverweigerung erfolgt sei, als das Urteil des Oberappellationsgerichtes gegen die Regierung entschieden habe, hätte nach Ansicht des Ministeriums, das andernfalls seine Entlassung forderte, die Verlegung der Regierung erfolgen müssen. Für ihren Sitz sei anfangs Bockenheim, später Wilhelmsbad bei Hanau in Aussicht genommen worden, der Weg über Hannover sei gewählt worden, weil König Ernst August Hilfe zugesagt hatte, die er dann doch nicht gewährte, als er hörte, daß es sich nur um einen Streit mit Beamten („Beamtenrevolution“) handle. Dafür wollte er seine Soldaten nicht hergeben. — Gegen diese Auffassung wurde später von Prof. Busch bezw. Geheimrat Hartwig eingewandt, daß bei dem begreiflichen Mißtrauen der Kammer die Vorenthaltung eines Budgets den Anlaß zur Steuer Verweigerung gab, und nicht

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