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- 95 - ließ. Es habe sich, so führte Redner
aus, in den verfahrenen inneren Verhältnissen darum gehandelt, wer hier
Herr sein solle, der Monarch oder die Ständekammer? Dem Kurfürsten
sollte das Recht der Wahl seiner Minister genommen werden, in diesen
Kampf sei Hassenpflug eingetreten. Der Redner verwahrte sich, daß er
in der kurzen Zeit seit Empfang der Einladung
sich vielleicht nicht völlig habe orientieren können. Von Geheimrat
Hartwig wurde später daran
erinnert, daß sofort nach der Berufung des Ministeriums Hassenpflug die Ständekammer erklärt habe, dieses
Ministerium sei im Widerspruch mit einer landesherrlichen Verkündigung (vom 11. März 1848) bestellt,
wonach der Kurfürst darauf Bedacht nehmen wolle, bei der Besetzung
aller Ministerien Männer dazu zu berufen, welche das Vertrauen des Volkes
genössen. — Bezüglich der Steuerverweigerung, welche die Stände beschlossen,
weil ihnen kein Budget vorgelegt wurde, vertrat
der Redner die Meinung, der Minister habe nicht dazu reizen wollen,
sondern die Stände hätten selbst darauf hingedrängt. Er ergänzte es
später dahin, der Finanzminister Lometsch sei nicht fähig gewesen, ein
Budget aufzustellen, Hassenpflug, in Frankfurt abwesend, habe nicht
in die Lücke treten können, deshalb nur die Forterhebung der Steuern
für September erbeten. Als die Steuerverweigerung erfolgt sei, als das
Urteil des Oberappellationsgerichtes gegen die Regierung entschieden
habe, hätte nach Ansicht des Ministeriums, das andernfalls seine Entlassung
forderte, die Verlegung der Regierung erfolgen müssen. Für ihren Sitz
sei anfangs Bockenheim, später Wilhelmsbad bei Hanau in Aussicht genommen
worden, der Weg über Hannover sei gewählt worden, weil König Ernst August
Hilfe zugesagt hatte, die er dann doch nicht gewährte, als er hörte,
daß es sich nur um einen Streit mit Beamten („Beamtenrevolution“) handle.
Dafür wollte er seine Soldaten nicht hergeben. — Gegen diese Auffassung
wurde später von Prof. Busch
bezw. Geheimrat Hartwig eingewandt,
daß bei dem begreiflichen Mißtrauen der Kammer die Vorenthaltung eines
Budgets den Anlaß zur Steuer Verweigerung gab, und nicht |
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