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die wegen der in ihnen geübten streng wissenschaftlichen Kritik für einen zukünftigen Chronisten von Eschwege von Wichtigkeit sein werden. Zunächst wies er nach, daß sich aus den Eschweger Personennamen auf eine, schon längere Zeit bestehende, Einwanderung Eichsfeldischer Bevölkerung ins Werratal schließen lasse. Sodann unterzog er die Angaben älterer Historiker über die mittelalterliche Germaramark einer genauen Kritik. Eine Germaramark lasse sich nur für die Zeit von 974 bis 1075 nachweisen. Sie umfaßte ein Gebiet, das vom Meißnervorland bis Schlotheim reicht. Eine genaue Umgrenzung läßt sich nicht geben, ganz und gar nicht auf Grund der Archidiakonatseinteilung. Die Germaramark wird 974 ausdrücklich als zu Thüringen gehörig bezeichnet. Nach Ansicht des Vortragenden ist die Germaramark kein alter Gau, sondern eine jüngere Einrichtung, vielleicht von Heinrich I. zur Zeit seiner Slavenkämpfe für einen Grafen geschaffen, der die Sicherung der Übergänge aus dem Unstrut- ins Werratal zur Aufgabe hatte. Unbewiesen ist, daß eine „Hunethermark“ (als Untergau) existiert habe; eine solche wird zwar 1141 erwähnt, doch hat die anscheinend bessere Überlieferung, derselben Urkunde (Dob. I. 1433) nicht „in pago Hunethermarca“, sondern „in pago, qui dicitur marca circa flumen Wirraha“. — Es folgten dann Mitteilungen über den ausgedehnten Waldbesitz des Eschweger Cyriakusstiftes auf dem Eichsfelde, den die Herren von Dankelsdorf und die Augustinernonnen im Brückenkloster zu Mühlhausen teilweise seit dem 13. Jahrhundert zu Lehen hatten. Ferner über Belästigungen des Mühlhäuser Waidhandels durch Eschweger und Eichsfeldische Ritter im 15. Jahrhundert. Über den Eschweger Pfarrer Henricus Juvenis, der 1397 im Dienste des Landgrafen Balthasar als Agent an den Mailänder Hof ging und der dann bei der „Verlobung“ der Lucia Visconti mit Balthasars Sohn Friedrich als Zeuge auftrat. Den Schluß machten Einzelheiten aus dem Kriegszuge der Werrastädte gegen Heiligenstadt 1462 und ein Urteil über die „Thüringische Chronik“ des Eschweger Schulmeisters Johannes Bange aus dem Jahre 1599, die nur sehr mit Vorsicht benutzt werden kann.

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