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nahme [Vornahme] der Taufe bestanden. Diese habe am 5. August 1813 in Gegenwart Isoard`s stattgefunden. Rebekka S. habe den Taufnamen der Mutter Isoard`s „Rosalie“ angenommen. Der Schritt sei ein wohl überlegter gewesen. Die Braut sei damals 24 Jahre alt gewesen, während der Bräutigam Isoard bereits ein Alter von 45 Jahren gehabt habe. Die Brautleute hätten dann eine Wohnung in einem Hause am Garde du corps-Platz gemietet. Die Vermählung hätte im Oktober 1813 stattfinden sollen. Es sei aber ein unerwartetes Hindernis dadurch eingetreten, daß die Russen in Kassel erschienen und die Franzosen flüchten mußten. Isoard sei allerdings noch einmal mit Jerome zurückgekommen, allein die Brautleute hätten sich entschlossen, von der Vermählung in dieser unruhigen Zeit Abstand zu nehmen und einen ruhigeren Augenblick abzuwarten. Isoard habe dann mit Jérôme endgültig Kassel Ende Oktober 1813 verlassen und sei nach Frankreich zurückgekehrt. Er habe nie wieder etwas von sich hören lassen. Der Geistliche schildert dann die Seelenkämpfe der Rebekka S., die sie infolge ihres Übertritts zur katholischen Religion erlitten habe. Er habe ihr aber auseinandergesetzt, daß ein Rücktritt zum Judentum nach den Lehren der katholischen Religion unmöglich sei. Um ihre Leiden zu lindern, habe er dann den Versuch gemacht, Isoard an seine Pflichten zu erinnern, er habe jedoch einen Erfolg nicht erzielt.

Das Konsistorium gab seine gutachtliche Äußerung dahin ab:

„daß in dieser, das Gewissen und die religiöse Überzeugung betreffenden Sache, — worüber Se. Kgl. Hoheit überhaupt aus landesherrlicher Macht zu entscheiden nicht gewillt sein werde, da die Supplikantin zur katholischen Kirche gehöre und die Grundsätze derselben über den fraglichen Gegenstand viel strenger als die der protestantischen Kirche seien, — die erbetene landesherrliche Dispensation nicht erteilt werden könne.“

Auf Grund dieses Gutachtens erfolgte ein ablehnender Bescheid seitens des Kurfürsten am 15. August 1817.

 

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