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k) Ob ihre Wirksamkeit von dem Geschlecht des Segnenden und Besegneten abhängig ist.

1) Ob eine besondere Bewegungsrichtung während des Segensaktes vorgeschrieben ist (Kreisbewegung, Vorwärts-, Rückwärtsgehen, Gebrauch des linken Armes, des rechten Fußes u. dergl.).

m) Ob der Segen öfters wiederholt werden muß (dreimal, neunmal, an drei aufeinander folgenden Tagen usw.).

n) Ob Schriftsegen in besonderer Weise geschrieben werden (ganz oder teilweise in goldenen oder roten Buchstaben, auf Jungfernpergament, auf Brot, auf einen Teller usw.), und ob sie an einem bestimmten Ort befestigt oder niedergelegt werden müssen (Bettstelle, Türe, Stallpfosten, unter der Schwelle usw.).

o) Man zeichne auch stets die Fälle auf, in denen bestimmten Handlungen und Gegenständen an sich ohne einen Spruch- oder Schriftsegen eine magische Wirkung zugeschrieben wird (z. B. Fünffingerkraut bei sich zu tragen, um Glück im Handel zu haben usw.).

 

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