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c. Von Geld oder beschwerten Briefen.

Von l bis 5 Tlr. — l½ faches Brief Porto, mithin 6 Ggr. und resp. 4½ Ggr.

Von 6 bis 20 Tlr. — 2 faches Brief Porto, mithin 8 Ggr. und resp. 6 Ggr.

d. Von Briefen mit Wechseln oder Assignationen.

à l bis 10 Tlr. — 1½ faches Brief Porto, mithin 6 Ggr. und resp. 4½ Ggr.

über l0 bis 15 Tlr. — 2 faches Brief Porto, mithin 8 Ggr. und resp. 6 Ggr.

über 50 bis 100 Tlr. — 2½ faches Brief Porto, mithin 10 Ggr. und resp. 7½ Ggr.

über l00 bis 150 Tlr. — 2¾ faches Brief Porto, mithin 11 Ggr. und resp. 8¼ Ggr.

über l50 bis 200 Tlr. — 3 faches Brief Porto, mithin 12 Ggr. und resp. 9 Ggr.

Und so ferner wird von jedem mehrerer 50 über 200 Tlr. ¼ und von jeden mehreren 50 über 200 [Pfund] ¼ und von jeden mehrerern 100 [Pfund] die Hälfte des obenstehenden ordinairen Brief Portos zugesetzet; Wobey zugleich angemercket wird, daß, bei Vermeidung der sonst auf den Absender gänzlich und allein redundierender Gefährde in Verlust-Fällen der eigentliche Belang eines jeden Wechsels oder Assignation auf der Addresse des Briefs, worin dergl. enthalten, getreulich anzuzeigen ist.

 

3.

Avertissement wegen der aus Hessen ankommenden und dahin
abgehenden Feld-Post.

So lange das Hochfürstl. Hessische Corps in der Nähe von Trier bleibt, ist die Ankunft der Post aus Hessen: Mittwochs und Sonnabends des Vormittags, der Abgang: Dienstags und Sonnabends. Die abzusendenden Briefe werden an die Brigade-Adjutanten der Infanterie zeitig zur weiteren Besorgung abgegeben, und die ankommenden werden den Adjutanten der Regimenter jedesmalen zugeschickt. Sie stehen für die richtige Zahlung des Portos, welches sie durch die Regiments Quartiermeisters erheben, und an das Feld Kriegs Commissariat entrichten lassen.

Das Porto, so von franckierten Briefen im Lager gezahlt wird, ist folgendermasen bestimmt:

Rheinisch Courr.:

Für einen Brief nach Marburg ......................................................... 3½ Batzen

  ,,  desgl. zwischen Marburg und Cassel ......................................... 4        „

alle Briefe nach Cassel .................................................................... 4½     „

  „     „      in die nächst über Cassel gelegenen Ämter,
       als nehmlich in die
Grafschaft Schmalkalden und
       Schaumburg
bis Rinteln u. s. w. ................................................ 5 ½     „

 

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