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die in die Niedergrafschaft Catzenelnbogen als: nach Rheinfels,
Nastädten usw.
gehenden Briefe ....................................................... 1½ Batzen

alle weiter gehende aber .................................................................... 2        „

  „   nach Frankfurt gehende ............................................................... 2½     „

  „     „     Hanau          „       ............................................................... 3        „

in die dasige Grafschaft, als Schlüchtern, Steinau u. s. w. ..................... 3½     „

Alle Briefe, so dem Ansehen nach mehr als einzeln sind, bezahlen noch halb so viel als das gewöhnliche, und die noch stärker sind, das Duplum. Diejenige Briefe so aus dem Lager nach Rheinfels und weiter gehen, und im Lager das Porto nicht zahlen, können offen bleiben und erst in Rheinfels taxiert werden. Unter Officiers und Gemeine u.s.w. zahlen von obigem Porto Ansatz nur die Hälfte. Im Lager, auf den Höhen von Tavernen und Fellerich, am 24t. Aug. 1792.

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Die Akten, denen die vorstehenden Stücke entnommen sind, bieten keine Handhabe für eine Erklärung, warum neben dem auf einem Einheitssatz des Portos beruhenden Tarif, der aber ins Einzelne gehende Bestimmungen über die Steigerung nach dem Verhältnis des Gewichts der Briefe enthält, ein zweiter Tarif erscheint, der nur zweierlei Gewicht unterscheidet, dagegen erhebliche Unterschiede im Porto je nach den Entfernungen der Bestimmungsorte macht und außerdem den Unterschied zwischen den Offiziers- und Mannschaftsbriefen anders berechnet und für die Portosätze eine andere Münze anwendet. Aus den Umstand, daß der Lagerbefehl selbstverständlich nur von abgehenden Briefen spricht, läßt sich ebensowenig ein Grund für die Verschiedenheit ableiten, wie man ihn durch die Vermutung gewinnen würde, daß der Einheitssatz nur für die gegenseitige Abrechnung der beiden beteiligten Behörden — Feldkriegskommissariat und Oberpostcomptoir — gelten solle. In beiden Punkten stehen die von der Portozahlung handelnden Vorschläge in Nr. l im Wege1).

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1) Einem mit der Geschichte des hessischen Heerwesens vertrauten Sachkenner, Herrn Rechnungsdirektor Woringer, verdanke ich eine Erklärung bezüglich der Tarife, die mir durchaus annehmbar erscheint. Danach wäre „der 1. Tarif ein unpraktischer Entwurf, der andere der wirklich zur Anwendung gekommene“, der „dem allgemein üblichen Portosystem“ und in dem Gebrauch der für das Porto zu zahlenden Münze „der im Gebiete des Kurfürstentums Trier üblichen Währung“ entsprach.          Sch.

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