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einer herben Kritik der Lehrer über ihren Schüler: „Aus ihm wird sein Lebtag nichts“, wenig wohltuend und trostesarm für die Eltern, aber auch nicht selten ohne wahre Prophetie, sondern nichts als ein verärgertes Menschenwort. Vergessen ist die trostvolle Mahnung der hessischen Unterschulordnung vom 7. Juli 1656, cap. VI, Abs. 11 (Landesordnungen II, 327):

„Man soll an denen Knaben, welche teils noch jung, teils nicht so sinnreich und hurtig, sondern etwas langsam und unfähig sind, nicht verzagen oder vergeblich urteilen, sondern gleichwohl desto emsiger fortfahren, dieweil es sich oftmals zuträgt, daß diejenigen, so sich Anfangs hart und schwermütig anlassen, hernach glückselig fortfahren und ein Großes ausrichten, dahingegen Andere, so anfänglich sehr geschickt und scharfsinnig gewesen, überdrüssig werden und ein Merkliches von ihrer Begierde nachlassen.“

Stölzels Mutter hat des Trostes dieser guten alten Schulordnung niemals bedurft, weder für Sexta, noch für Prima. Im Archiv des Friedrichsgymnasiums liest man laut verbürgter Nachricht über Adolf Stölzel das folgende Zeugnis des damaligen Gymnasialdirektors Dr. C. F. Weber (geb. zu Weimar am 6. 5. 1794, Direktor ab Mai 1835 bis September 1852):

„Bei sehr guter Gesinnung und großem Eifer lebhaften Geistes, strebsam und lernbegierig. Nach seinem Betragen gesetzt und bescheiden, gefällig, durch Anstand und feines, gutes Benehmen ausgezeichnet. Er hat niemals eine Strafe erhalten, wurde stets gelobt und gehörte zu den besten Schülern, den wir mit guten Hoffnungen zur Akademie entlassen. Erhielt die Richtersche7) Denkmünze.“

Wie sich jene Hoffnungen erfüllt haben, liegt zu Tage. Etwa ein Menschenalter später setzte eine andere, freilich niedrigere Instanz, aber gerade deshalb

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7) Karl Ludwig Richter, geb. 22. 8. 1737 in Halle a. S., war von Michaelis 1779 ab Rektor des Lyceum Fridericianum zu Kassel und starb als solcher am 6. 5. 1802. (Weber, Geschichte der städt. Gelehrtenschule in Cassel. 1846. S. 326 ff.)

 

 

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