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Museen der Region beschlossen, die in der deutschen Museumslandschaft bisher nicht ihresgleichen hat: der Kapitalstock.
Ziel dieses bei der Kreissparkasse Hofgeismar geführten Kapitalstocks ist die Ansammlung von Spenden oder zinslosen Darlehen, die dann wiederum - als "Feuerwehrfonds1' - den kommunalen und privatrechtlich geführten Museen des Landkreises Kassel für zinslose Darlehen kurz- oder längerfristig zur Verfügung stehen. Die Idee wurde geboren aus der Erkenntnis, daß Museen -vor allem am Ende eines Rechnungsjahres oder wenn Zuschußzusagen nicht im Haushalt abgesichert sind- oft die Hände gebunden sind, wenn sich z.B. im Wettstreit mit Händlern oder privaten Sammlern die Gelegenheit zum Ankauf unverzichtbaren Ausstellungsgutes ergibt. So konnten z.B. 1983 - dem Jahr der verzögerten Verabschiedung des Landeshaushalts und damit wesentlich erhöhter Finanzierungsprobleme - das Stadtmuseum Kassel und die kommunalen Museen in Hofgeismar und Grebenstein über wichtige Ankäufe spontan entscheiden.
Nutznießer dieses Kapitalstocks sind satzungsgemäß zehn Museen des Landkreises Kassel, der Caldener Geschichtsverein und das eng mit seinen Nachbarinstitutionen kooperierende Stadtmuseum Kassel.
Per 31.12.1983 verfügte der Kapitalstock über 20.700,- DM, die von nachstehend genannten Spendern oder Darlehensgebern bereitgestellt wurden:

Verein für hessische Geschichte und Landeskunde e.V.   4.000,-
VHG, Zweigverein Hofgeismar                                       1.000,-
Hessische Brandversicherungsanstalt                               5.000,-
Hessischer Museumsverbarid                                          4.000,-
Deutscher Hugenottenverein e.V.                                    2.000,-
Landkreis Kassel                                                            1.500,-
Kreissparkasse Hofgeismar                                                500,-
Kreissparkasse Wolfhagen                                                 500,-
Fa. Landwehr & Schulz / Dr. Lasch                                 1.000,-
Arbeitskreis für Heimatgeschichte Hofgeismar                     500,-
Fördererkreis e.V. der Städt. Samml. Hofgeismar               500,-
Frau Rechtsanwältin Stagge, Kassel                                    200,-

Die Satzung des Kapitalstocks bestimmt unter anderem:
  

§ 1:

Im Namen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e.V. Kassel richtet der Zweigverein Hofgeismar, nachstehend VHG Hofg. genannt, einen Kapitalstock für die Museumsarbeit im Bereich des Landkreises Kassel und für das Stadtmuseum Kassel ein.

§ 2: Der vom VHG Hofg. eingerichtete Kapitalstock ermöglicht es den in § 24 näher bezeichneten Museen bzw. eingetragenen Museumsträgervereinen, zur Überbrückung von saisonal oder haushaltsrechtlich bedingter Finanzknappheit zinslos Darlehen in Anspruch zu nehmen.
§ 3: Die durch § 24 näher bezeichneten Museen bzw. eingetragenen Trägervereine können Darlehen bis zu 50% der erwarteten Mittel und bis zum Umfang des Fonds in Anspruch nehmen.
§ 4: Aus dem Kapitalstock können ausschließlich Ankäufe finanziert werden. Darlehen für Sonderausstellungen und eigene Veröffentlichungen der Museen bedürfen der einstimmigen Genehmigung der Verwalter des Kapitalstocks.
§ 5: Die Rückzahlung an den Kapitalstock erfolgt nach spätestens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine längere Darlehensfrist in Anspruch genommen werden; die Entscheidung darüber liegt bei den Verwaltern des Kapitalstocks.
§11: Der Kapitalstock wird von 3 stimmberechtigten Verwaltern und einem nicht stimmberechtigten Kassenführer betreut.

 

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