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§ 12: Die beiden Vorsitzenden des VHG Hofg. und ein von den Museumsvertretern zu wählender Museumsleiter/Abteilungsleiter eines Museums sind die Verwalter des Fonds. Der Kassenführer wird vom VHG Hofg. bestellt.
§ 13: Die Amtsführung der beiden Vorsitzenden regelt das Vereinsstatut des VHG, die Benennung des weiteren Museumsleiters/Abteilungsleiters erfolgt auf drei Jahre.
§ 14: Einmal jährlich findet eine Sitzung der Verwalter mit dem Kassenführer statt; persönliche Anwesenheit ist erforderlich. Weitere Museumsleiter sollen mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
§ 15: Die Verwalter des Kapitalstocks geben einmal jährlich nach Genehmigung durch den 1. Vorsitzenden des Gesamtvereins des VHG einen Rechenschaftsbericht an den 1. Vorsitzenden des Hessischen Museumsverbandes den Landrat des Landkreises Kassel.
§ 16: Der Kapitalstock wird zum 1.7.1983 für zunächst 10 Jahre errichtet.
§ 17: Eine Verlängerung erfolgt um jeweils 5 Jahre auf Beschluß des Vorstandes des VHG Hofg. Eine Verlängerung erfolgt dann nicht, wenn die Vertreter der in § 24 genannten Museen und Sammlungen mit qualifizierter Mehrheit gegen die Verlängerung votieren.
Sonderbestimmungen
§ 20: Der VHG Hofg., aber auch die Nutznießer tragen Sorge, daß der Kapitalstock ständig vergrößert wird. Einlagen können jederzeit und direkt erfolgen. Für die Museumsarbeit zweckgebundene Spenden können dem VHG Hofg. über die Stadt Hofgeismar zur Verfügung gestellt werden.
§ 24:

Durch diesen Kapitalstock begünstigte Museen, Sammlungen und Vereine sind derzeit

Deutsches Hugenottenmuseum Bad Karlshafen
Geschichtsverein Calden
Ackerbürgermuseum Grebenstein
Apothekenmuseum Hofgeismar
Forst-und Jagdmuseum Hofgeismar Sababurg
Regionalmuseum Hofgeismar
Glasmuseum Immenhausen
Stadtmuseum Kassel
Heimatmuseum Kaufungen
Museum im Schäferhaus Lippoldsberg
Hessisches Kutschenmuseum Lohfelden
Regionalmuseum Wolfhagen,

über die Aufnahme weiterer Museen etc. entscheidet der Vorstand des VHG Hofg.
Alle diese Museen haben sich, wiederum auf Hofgeismarer Initiative hin, zu einem Museumsverband bei enger regionaler Themenabsprache und Zusammenarbeit organisiert, dessen gleichfalls bisher beispielloses Instrument die "Sachgüterbörse" ist. Diese eröffnet den beteiligten Museen die Möglichkeit, in einem Überkreuz-Tausch ihre Magazinbestände (verzichtbares Ausstellungsgut, thematisch isolierte Stücke, Doubletten) zu aktivieren.
Beide Innovationen haben ein durchaus positives Echo gefunden; die Regionalpresse, der Hessische Rundfunk und das Hessische Fernsehen griffen das Thema auf, der WDR und die Zeitschrift "art" fanden die Initiativen beachtenswert. Bedeutsam ist die Unterstützung durch den Hauptausschuß des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e.V., der diesen Kapitalstock auf seiner Marburger Sitzung 1983 mit einem 4.000,-DM-Darlehen zu unterstützen beschloß, und durch den Hessischen Museumsverband, der - neben der Gewährung eines Darlehens in gleicher Höhe - durch seinen Ersten Vorsitzenden Hans Mangold die genaue Beobachtung dieses "Modells" über zwei Jahre und eine spätere Empfehlung an andere Kreise und Museumslandschaften versprach.

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