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Hessens zu unterstützen.

Dem "inneren Schulterschluß", der Vermittlung von Kenntnissen wissenschaftlicher und organisatorischer Art zur Verbesserung der Vereinsarbeit vor Ort wie insgesamt in Kurhessen, der ausführlichen Erörterung von Ver einsvorhaben dient seit 1988 einmal im Jahr eine gesondert organisierte soge nannte "Fortbildungsveranstaltung" des Vereins. Die erste Fortbildungsver anstaltung fand auf Beschluß des Hauptausschusses in Biedenkopf vom 13. Juni 1987 in Hessisch-Lichtenau am 11. /12. Juni 1988 statt. In drei Sitzungsblöcken wurden erörtert:
 

  1. Beispielhafte Aktivitäten ohne Exkursionen: Publikationswesen, Mitgliedschaft in anderen Vereinen, Zusammenarbeit mit Museen, Archiven und Bibliotheken, Zusammenarbeit mit Schulen und Volkshochschulen, Zusammenarbeit mit Gemeinden, Kreisen wie der Landesregierung, Pressearbeit etc.
  2. Exkursionen (speziell DDR-Fahrten).
  3. Vereinsrecht, Grundsatzbeschlüsse des Vereins, verabschiedet vom Haupt ausschuß, Ehrenordnung.

Die Erfahrungen wurden positiv auf der Hauptausschußsitzung in Rotenburg/ F. am 24. September 1988 bewertet. Zukünftig sollen die gesonderten Treffen mehr der Erörterung wissenschaftlicher Arbeitsvorhaben als primär der Verbesserung der Vereinsstruktur dienen. Die Durchführung einer zweiten Hauptausschußsitzung im Jahr in Verbindung mit der Fortbildungsveranstal tung soll die Regel werden.

Die nach den Hornberger Vorkommnissen eingesetzte Ad-hoc-Strukturkommission berichtete auf der Hauptausschußsitzung in Rotenburg am 24. September 1988 von ihren mehrheitlichen Überlegungen, erarbeitet in zwei Sitzungen am 10.12.1987 und 13.01.1988. Die kritische Durchsicht der Satzung brachte im Ergebnis die Erkenntnis, daß dieselbe zeitgemäß, gemeinnützig und demokra tisch sei. Speziell mit Blick auf den Vereinshaushalt wurde geprüft und festgestellt, daß, da dieser den Beschlüssen des "Hauptausschusses", dem Parlament des Vereins, unterliegt, derselbe lediglich in der breiten Mitgliedschaft in seinen Absichten besser inhaltlich erläutert werden muß. Die Periodika "ZHG" und "MHG" des Vereins sind gemäß Satzung, aber auch von der Sache her, zur Verwirklichung der Vereinsziele jedem Mitglied zuzustellen. Der Beitrag in der geforderten Höhe ist mit Blick auf die Aufgaben des Vereins eher zu gering. Die bereits ergriffenen Maßnahmen, so zum Beispiel die Einrichtung der Fortbildungsveranstaltungen, lebendigere Jahreshauptversammlun gen, die Neustrukturierung der "ZHG", die Auslobung des Wissenschaftsprei ses u. a. sollten fortgesetzt und durch weitere Angebote an alle Mitglieder ergänzt werden. Besonders sollte man sich dabei der Jugendarbeit widmen. Der Hauptausschuß hat den Bericht insgesamt gebilligt.

 

Mitgliedschaft

Der Mitgliederbestand betrug zum 01.01.1989 2424 Mitglieder gegenüber 2356 Mitgliedern im Jahr vorher. Durch Todesfall und Austritt verlor der Verein 79 Mitglieder - im Vorjahr 202 Mitglieder -, davon durch Austritte 43 Mitglieder. Im Berichtsjahr sind 146 Mitglieder neu dem Verein beigetreten. Der Zugang an neuen Mitgliedern ist weiterhin beachtlich.

 

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