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Die Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e.V. Kassel (MHG) berichten von Ereignissen, Vorhaben und Arbeiten im Verein für hessische Geschichte und Landeskunde. Sie informieren außerdem über Einrichtungen, Veranstaltungen und Forschungen mit landesgeschichtlichem und landeskundlichem Bezug außerhalb des Vereins. Die Mitteilungen veröffentlichen auch Diskussionsbeiträge, Vorträge und kurze Aufsätze, die für eine Veröffentlichung in der Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG) nicht in Frage kommen.

 

Im Interesse einer möglichst vielseitigen und vollständigen Berichterstattung sind alle, die sich aktiv mit der Geschichte und Landeskunde Hessens und (oder) Kurhessens beschäftigen, zur Mitarbeit an den Mitteilungen aufgerufen.

 

Herausgeber: Verein für hessische Geschichte und Landeskunde e. V. Kassel

 

Redaktion: Dr. Friedrich Herzog, Am alten Feld 21,6442 Rotenburg, (0 66 23) 27 18; Dr. Konrad Wiedemann, s. u.

 

Redaktionsanschrift: Dr. Konrad Wiedemann, Gesamthochschulbibliothek Kassel, Mönchebergstr. 19, 3500 Kassel, (05 61) 8 04-73 40

 

Gesamtherstellung und Verlag: Selbstverlag

 

Bezugsbedingungen: Die Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e. V. Kassel werden den Mitgliedern kostenlos zugestellt. Am Bezug interessierte Nichtmitglieder werden gebeten, sich an die Redaktionsanschrift zu wenden. Nicht im Handel.

 

Verkauf und Auslieferung bisheriger Vereinsveröffentlichungen ZHG, MHG etc.: Gesamthochschul-Bibliothek Kassel. Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel. (Hessische Abteilung). Mönchebergstraße 19, 3500 Kassel.

 

Nachdruck einzelner Beiträge mit Quellenangabe und gegen Belegexemplar gestattet.

 

Beitrittserklärungen, Anschriftenänderungen, Anfragen usw. sind an den Hauptvorstand über den zuständigen Zweigvereinsvorstand – siehe Anschriftenübersicht zu richten.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Jahr für den Gesamtverein 25, DM für Einzel- mitglieder; zusätzlich ist ein Beitrag an den Zweigverein zu zahlen. Auszubildende (Schüler, Lehrlinge, Studenten, Referendare) erhalten auf Antrag eine Beitragsminderung. Die Beitragszahlung erfolgt über den Zweigverein. Korporative und fördernde Mitglieder zahlen den abgesprochenen Beitrag an den Hauptverein, mindestens 30, DM im Jahr.

 

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