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1303 Dezember 7 ist die Urkunde von Otto Grotefend in den Regesten der Landgrafen von Hessen 8 veröffentlicht worden, und so erscheint sie auch in der stadtgeschichtlichen Literatur 9. Aber die Vorstellung, daß Konrad Herold die eigentliche Stiftungsurkunde erst drei Jahrzehnte nach der Stiftung ausgestellt haben sollte, wie Armbrust meint, ist eigentlich unvorstellbar. Tatsächlich kann die landgräfliche Urkunde nicht im Jahre 1303 geschrieben worden sein, die Schrift stammt vielmehr eindeutig aus den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts 10 . Der Schreiber hat offenbar die Ziffern XXX vergessen, wie wir es auch von einer Urkunde des Klosters Ahnaberg in Kassel von [1333] Juni 28 11 kennen. Die landgräfliche Bestätigung der Stiftung von 1332 August 8 ist demnach auf 13[3]3 Dezember 7 zu datieren, und der Landgraf ist dann nicht Heinrich I., der 1308 starb, sondern Heinrich II., der seit 1328 regierte.

Die landgräfliche Bestätigung von 1333 tut so, als ob die Stiftungsurkunde des Konrad Herold von 1332 nicht existiere, und spricht von Gütern und Einkünften, mit denen Herold einen erst noch zu weihenden Altar (unum altare consecrandum) dotieren wolle (vult dotare). In der Tat mußten die Güter ja auch eigentlich erst vom Landgrafen freigegeben werden, bevor sie als Ausstattung eines Altars dienen konnten. In unserem Fall wurde die Schenkung erst durch nachträgliche landgräfliche Bestätigung rechtswirksam. Daß diese Bestätigung nachträglich erfolgte, läßt sich auch vom Urkundeninhalt her stützen. Zur Schenkung von 1332 gehörten nämlich u.a. Zinsen aus einem an der Stadtmauer gelegenen Haus des Heinrich Cappus, das laut unten auf der Urkunde nachgetragenem Vermerk aus den dreißiger Jahren des 14 Jahrhunderts inzwischen untergegangen war (depenit), vermutlich durch einen Brand, und unter Schwierigkeiten verkauft wurde (cum difficultate vendebatur), um aus dem Erlös andere Zinsen aus zwei anderen Häusern für die finanzielle Ausstattung des Frühmeßaltars zu erwerben. In der landgräflichen Bestätigung steht davon nichts. Als sie beurkundet wurde, war das Haus offenbar bereits verschwunden, die Zinsen aus diesem Haus waren deshalb rechtlich untergegangen, die Ersatzzinsen waren noch nicht beschafft. Das paßt zeitlich durchaus in den Dezember 1333 und damit zu der verbesserten Datierung der landgräflichen Urkunde.

Die Datierung der Urkunde auf 1333 ist übrigens nicht neu. Sie geht vielmehr schon auf Friedrich Küch zurück. Und auch im Repertorium der Melsunger Urkunden steht die Urkunde unter 1333. Nur hat die Forschung das nicht zur Kenntnis genommen, weil das Repertorium nicht gedruckt war, sondern die Forschung hat sich auf den Druck der Landgrafenregesten verlassen. Und so müssen wir heute eine Reihe von Erstnennungen von 1303 umdatieren auf 1332/33. In den beiden Urkunden über die Frühmeßstiftung werden nämlich erstmals genannt die Georgskapelle 12 , das Rotenburger Tor 13 und die Stadtmauer 14 , der Hombach 15 und der offenbar dabei gelegene Eichborn 16 , der vielleicht identisch ist mit dem Guteborn 17 , sowie schließlich Remwerkerode 18 , eine der Wüstungen bei Melsungen.

Bisher war nur von den Urkunden des Stadtarchivs die Rede, der weit umfangreichere Teil

 

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