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ORDNUNG FÜR EHRUNGEN

Stand März 1986

1.    Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

1.1  Als Anerkennung für langjährige treue Mitgliedschaft im Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde e. V. Kassel erhält ein Mitglied ohne besondere Funktion im Verein nach 25jähriger Zugehörigkeit die silberne, und nach 40jähriger Zugehörigkeit die goldene Ehrennadel.

1.2  Die Verleihung der Nadeln ist mit der Aushändigung einer Urkunde verbunden, die vom Vorsitzenden des Hauptvereins und dem jeweiligen Zweigvereinsvorsitzenden unterschrieben werden.

2.    Ehrungen für Verdienste

2.1  Wer im Vorstand des Hauptvereins oder eines Zweigvereins mitarbeitet oder durch andere Aktivitäten im Sinne der Vereinssatzung tätig ist, z. B. durch Veröffentlichungen zur hessischen oder zur Regionalgeschichte, erhält nach 10 Jahren die silberne, und nach 20 Jahren die goldene Ehrennadel.

2.2  Einem Vereinsvorsitzenden kann bereits nach 10jähriger erfolgreicher Tätigkeit die goldene Ehrennadel verliehen werden.

2.3  In ganz besonderen Fällen kann auf Vorschlag des Hauptvereinsvorsitzenden oder der jeweiligen Zweigvereine sowohl die silberne als auch die goldene Ehrennadel im Einvernehmen mit dem Hauptvorstand eher verliehen werden, als in 2.1 und 2.2. vorgesehen ist.

2.4  Die Verleihung der Ehrennadel ist mit der Aushändigung einer Urkunde verbunden, die vom Vorsitzenden des Hauptvereins und dem jeweiligen Zweigvereinsvorsitzenden unterschrieben wird.

3.    Ehrenmitgliedschaft

3.1  Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag eines Zweigvereins nach Absprache mit dem Hauptvorstand oder auf Vorschlag des Hauptvorstandes nach Befürwortung vom Hauptausschuß des Vereins durch den Vorsitzenden des Hauptvereins ausgesprochen werden.

3.2  Zu Ehrenmitgliedern können nur solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die Erforschung der Regionalgeschichte oder Landesgeschichte erworben haben (vgl. § 10, Abs. 2 der Satzung).

3.3  Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ist mit der Aushändigung einer Ehrenurkunde verbunden, die vom Vorsitzenden des Hauptvereins und dem jeweiligen Zweigvereinsvorsitzenden unterschrieben wird. Die Ehrenurkunde wird vom Vorsitzenden des Hauptvereins ausgehändigt.

3.4  Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

4.    Die Georg-Landau-Medaille

       Die anläßlich des 150jährigen Bestehens des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde gestiftete Georg-Landau-Medaille wird nur für außergewöhnliche wissenschaftliche Leistungen in der Erforschung der hessischen Geschichte verliehen. Ihre Verleihung erfolgt durch den Vorsitzenden des Hauptvereins, nachdem der Hauptausschuß den Antrag dazu erörtert und gebilligt hat.

 

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