..

11

 

Der Verein hat infolge bitterer Erfahrungen in der Vergangenheit vor etlichen Jahren den Beschluß gefaßt, die Ausgaben von zwei Haushaltsjahren "vorzuhalten". Die überaus große Aktivität in der letzten Zeit führte zur Geldmittelverringerung von fast 20 000 DM im Haushaltsjahr 1989. In Abwägung der Vor- und Nachteile hat der Hauptausschuß zunächst nicht den Weg der Beitragserhöhung, sondern den der Mitteleinsparung bei verringertem Leistungsprofil empfohlen. Beschlossen wurde unter anderem:

 

     - Die Publikationen des Vereins erscheinen in der Regel - auch die ZHG - im "Computerdruck".

     - Die MHG erscheint weiterhin zweimal im Jahr.

     - Die ZHG ist in der Regel im Jahr 330 Seiten stark; der Rezensionsanteil wird auf Publikationen zur Geschichte und Landeskunde der Landgrafschaft Hessen-Kassel/ Kurhessen/Nordhessen beschränkt. Die Kostenobergrenze beträgt 30 000 DM +15 % = 35 000 DM/Anno. Jeder Autor erhält kostenfrei 20 Sonderdrucke.

     - Forschungsbände erscheinen nur, wenn der Druck durch vorhergehende Bücherverkäufe ZHG, MHG, Forschungen und/oder Druckkostenzuschüsse bzw. Vorverkauf von Druckexemplaren gesichert ist.

     - Die Ausgaben für den Tag der hessischen Landesgeschichte werden auf 2 000 DM/ Jahr begrenzt.

     - Die Fortbildungsveranstaltungen des Vereins sind mit ca. 50 % der Kosten durch die Teilnehmer mit zu finanzieren.

     - Bestätigt wurde ein früherer Hauptausschußbeschluß: Die Mitgliedsbeiträge sind in den ersten drei Monaten eines Jahres einzuziehen und der entsprechende Anteil an den Hauptverein abzuführen.

 

Beschlußvorstellungen mit Auswirkung auf den Gesamtverein sind öffentlich erst nach Abstimmung mit Hauptvorstand und/oder Hauptausschuß zu diskutieren. Festzustellen ist, daß manche Anregung bei Wissen um alte Beschlüsse des Hauptausschusses, in Kenntnis von Satzungsfakten oder anderen Gegebenheiten, nicht erst "gedacht" hätte werden müssen. Wichtig ist nach wie vor insbesondere das persönliche Gespräch vor allem der Funktionsträger, wozu sich die Sitzungen von Hauptausschuß, Hauptvorstand und Wissenschaftlicher Kommission bestens eignen.

Nach Zustimmung durch die Hauptausschußsitzung am 15.09.1990 in Ziegenhain wurde mit der Firma Landwehr + Schultz Trafo GmbH, Calden, vertreten durch deren Geschäfts führer Dr. Manfred Lasch, am 25.01.1991 der Vertrag über den Wissenschaftspreis "Hessische Landesgeschichte" der Firma Landwehr + Schultz Trafo GmbH Calden geschlossen. Der Vertrag gilt für die Zeit der Existenz beider Vertragsparteien. Danach wird obiger Preis im Wert von 5 000 DM alle zwei bis fünf Jahre - ergänzend wurden zwei Jahre abgesprochen - durch den Verein ausgelobt, gemanagt und vergeben. Die Vereinbarung muß als beispielhaft angesehen werden. Der Verein hat damit die Möglichkeit -

 

..