..

9

"über Meer" gefahren sei, sei er wegen dieser Untaten seiner Vorfahren verhaftet und erst gegen Zahlung von 20 000 Gulden entlassen worden. Der Landgraf habe dieses Geld selbst gezahlt. Diese Geschichte wurde noch in einer Sammlung hessischer Sagen aus dem Jahre 1856 berichtet. Anläßlich der Jubiläumsfeier "Ziegenhain 500 Jahre bei Hessen" im Jahre 1950 wurde sogar ein Theaterstück über den Inhalt dieser Erzählung aufgeführt. Der Wahrheitsgehalt der Geschichte ist jedoch nie überprüft worden, jedenfalls sind keine Unterlagen darüber bekannt.

Am gleichen Tag, an dem Elisabeth die Städte anschrieb, erhielt auch der Abt von Hersfeld einen Brief, in dem er um Belehnung mit den Lehen in Ziegenhain, Neukirchen und Schwarzenborn ersucht wurde. Im Februar 1451 reiste Elisabeth selbst nach Hersfeld und Fulda, um die Belehnung zu fordern. Aber auch hierdurch konnte sie zunächst nichts erreichen; denn der Landgraf hatte ja bereits 1434 vorgebeugt und sich die Lehen zusichern lassen, und die Äbte von Hersfeld und Fulda waren bereits weitgehend vom Landgrafen abhängig.

Am 24.8.1450 traf sich Elisabeth mit Bevollmächtigten ihres Miterben Otto von Waldeck (Sohn ihrer Schwester Agnes) in Aschaffenburg. In einem Brief wurde Landgraf Ludwig erneut zur Herausgabe ihres Erbes aufgefordert. In seiner Antwort beharrte der Landgraf jedoch auf seinem Standpunkt und verweigerte die Herausgabe. Otto von Waldeck verzichtete einige Jahre später auf sein Erbe.

Während ihre Mutter um den Grafenbesitz und die Klosterlehen kämpfte, bemühten sich ihre Söhne in Wien um das Reichslehen und hatten hierbei mehr Erfolg. Bereits am 13. Mai 1450 verlieh König Friedrich III. dem Edlen Kraft von Hohenlohe als dem älteren für sich und seinen Bruder Albrecht die "Grafschaft und Herrschaft Ziegenhain und Nidda mit allen Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Nutzungen und Zubehörungen", soweit sie vom Reich zu Lehen gingen. Diese Belehnung erfolgte "in Anbetracht ihrer Verdienste und wegen der Verwandtschaft ihrer Mutter mit dem ohne Lehnserben verstorbenen Grafen von Ziegenhain". Durch Urkunde vom 14.5.1450 erfolgte die Erhebung der Edlen von Hohenlohe in den Reichsgrafenstand, was später die Voraussetzung für die Ernennung zu Reichsfürsten war. Wenn auch zunächst noch umstritten war, ob Grafschaften grundsätzlich Reichslehen darstellten, so war doch zweifellos in der Grafschaft Ziegenhain Reichslehen vorhanden, denn die Städte führten damals schon in ihren Wappen den Adler, was nur bei vorhandenem Reichslehen möglich war. Die Belehnung der Grafen von Hohenlohe mit der Grafschaft Ziegenhain-Nidda war somit ein gültiger Rechtsakt, unabhängig von dem behaupteten Verkauf der Grafschaft. Durch ein Mandat vom 18.5.1450 teilte der König die Belehnung mit und die Untertanen von Ziegenhain und Nidda, Amtsträger und Amtsdiener wurden zur Unterwerfung und Leistung der Erbhuldigung, unter Androhung von schwerer Ungnade des Reichs, aufgefordert.

Bereits ab Mai 1450 nannten sich die Hohenlohe Grafen von Ziegenhain und Nidda und führten auch das Ziegenhainer Wappen, den aufgehenden sechsstrahligen Stern, als Grafenwappen. Der Landgraf von Hessen bestritt jedoch, daß Grafschaften grundsätzlich Reichslehen seien. Daraufhin begannen die 45 Jahre dauernden Auseinandersetzungen. Nach mehreren außergerichtlichen Versuchen einer Einigung begann mit der Vorladung des Landgrafen vor das königliche Hofgericht am 5. Februar 1451 die gerichtliche

 

..