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Wigand am Ende unterstellt,6 in dessen Vogteirechnung von 15277 auch Einkünfte vom Hof Fortbach aufgeführt werden, nämlich je 3 1/2 Malter Hafer von Henchen von Fortpach8 und von Hans von Fortpach vom hoffe; unter den Korneinnahmen erscheint Fortbach nicht.

 

Von ersten Verfügungen über Hachborner Klostergut hören wir erst 1533. Am 15. Januar dieses Jahres ordnete Landgraf Philipp an, daß an jedes der beiden Siechenhäuser in Marburg jährlich 6 fl. und 10 malter frucht... aus den gefeiten der closter Kaldern oder Hachborn gegeben werden sollten.9 Darauf gründen sich offenbar die Angaben in der Literatur, die Hachborner Einkünfte10 bzw. der Besitz des Klosters Hachborn11 seien 1533 für die Marburger Siechenhäuser verwendet worden. Tatsächlich wurden aber die 12 Gulden laut Siechenrechnungen von 1610 und 161212 aus der Vogtei Caldern bezahlt, Fruchteinkünfte von 10 Maltern Korn und 10 Maltern Hafer dagegen von u. g. f. und herrn, aber laut der Vogteirechnungen von 1598 und 1600 bis 160213 nicht aus der Vogtei Caldern. Sie wurden wohl auch nicht aus der Vogtei Hachborn entrichtet, denn sie erscheinen nicht unter den Verpflichtungen, die 1534 bei der Verpfändung des Klosters Hachborn an Kaspar Treis aus Gießen auf den Klostergütern lagen; hier werden vielmehr nur 6 Malter 14 Metzen partim genannt, die zu Bortshausen und Forbach auf Ablösung und Wiederkauf verschrieben waren.14 Der Hof Fortbach war also Teil der verpfändeten Klostergüter, aber zu den auf ihm ruhenden Fruchtabgaben gehörten nicht die Lieferun gen an die Marburger Siechenhäuser.

 

1545 Dezember 1 kaufte Daniel v. Scheurnschloß den Hachborner Besitz von Kaspar Treis und anderen,15 und wohl seit 1561 waren die v. Scheuernschloß mit den Hachborner Gütern belehnt.16 Damit besaßen sie auch den Hof Fortbach: Schon in der v. Scheurnschloßschen Rechnung von 1557 erscheinen 2 Malter Hafer ständig von Enderß zu Fortbach, und laut Rechnung von 1563 entrichteten Heinz und Andres zu Forbach vom Hof daselbst 4 1/2 Malter Korn (stedt noch 2 1/2 malter verschriben), Anders Horte zu Forbach 3 1/2 Malter Hafer und Heinz zu Forbach 1 Malter 3 1/2 Mesten Hafer.17 Auch in den folgenden Jahren18 erscheinen Korn- und Haferabgaben von den Hofleuten zu Fortbach in wechselnder Höhe; seit 1573 sind es je 11 1/2 Malter, 1591 je 11 Malter. Andreas Horl und Heinz werden als Hofleute bis 1567 genannt; 1573/74 heißt der Hofmann Nikolaus, 1583 Hans und 1591 Jakob. Ausgaben an Korn oder Hafer für die Marburger Siechenhäuser werden nicht genannt. In Wirklichkeit wurden die je 10 Malter Korn und Hafer auch laut Fruchtrechnungen von 1564,1582 und 160719 von der Renterei Marburg in die beiden Siechenhäuser vor Marburg geliefert. Das heißt aber, daß keinerlei Einkünfte des Klosters Hachborn für die Marburger Siechenhäuser verwendet worden sind.

 

Am 2. November 1593 starb mit Johann v. Scheurnschloß das Geschlecht im Mannesstamm aus,20 seine Lehen fielen an den Landgrafen heim.21 Von nun an gingen der Hof Fortbach und die übrigen Hachborner Klostergüter getrennte Wege. Während Landgraf Ludwig seinen Hofmeister und Rat Philipp Ludwig v. Baumbach am 1. August 1602 mit dem von Johann v. Scheuernschloß heimgefallenen Kloster Hachborn samt Zubehör belehnte,22 war seiner f. g. hoif die Fortbach genant mit aller seiner in- und zuegehörung

 

 

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