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Ziel derselben ist es, daß der Verein Spendenbescheinigungen für wissenschaftliche Zwecke unmittelbar selbst ausstellen kann. Die fortgeschriebene Satzung wurde 1992 im Vereinsregister eingetragen und sowohl in der MHG 26 (1993) März wie als Sonderdruck allgemein bekannt gemacht. Der Vorstand erwartet, daß das zuständige Finanzamt Kassel-Goethestraße Mitte 1993 mit Ausstellung der Gemeinnützig-keitsbescheinigung für weitere drei Jahre obige angestrebte Berechtigung mit zugesteht.

Aus gegebenem Anlaß verabschiedete der Hauptausschuß Resolu-tionen zum

     - Erhalt der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel (8. März 1992)

     - Schutz von Bodendenkmälern, u. a. beim Eisenbahnbau (19. Sept. 1992).

Grundlegende Entscheidungen in beiden angesprochenen Frage-stellungen stehen noch aus.

 

Wissenschaftliche Kommission, Beiräte

Das Beratungsgremium für Zuwendungen an die Zweigvereine (ohne Rückzahlungsverpflichtung) wie das Beratungsgremium Kapitalstock VHG zur zinslosen Zwischenfinanzierung satzungsgemäßer wissen-schaftlicher Arbeitsvorhaben im VHG mußte infolge des Ausbleibens von Anträgen nicht tätig werden. Der Hauptvorstand entschied verschiedene Einzelanträge um Zuschüsse bis DM 1.00,--, u. a. den Antrag des Zweigvereins Fritzlar zur Mitfinanzierung der Herrichtung des Dachs eines restaurierten Wehrturms der Stadt Fritzlar. Zu Lasten der Hauptvereinskasse werden zukünftig grundsätzlich 25 Exemplare von Zweigvereinspublikationen zum Selbstkostenpreis erworben, die in der Mehrzahl mit je einem Exemplar den Zweigvereinen für deren Zweigvereinsbibliotheken übergeben werden.

Zu den Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission wurden vom Hauptausschuß am 19.9.1992 in Eschwege berufen Herr Jochen Lengemann, Kassel und Herr Dr. Waldemar Zillinger, Bad Hersfeld. Die Wissenschaftliche Kommission beriet den Hauptvorstand brieflich, speziell betreffend Auslobung der Wissenschaftspreise.

 

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