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Die Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e. V. Kassel (MHG) berichten von Ereignissen, Vorhaben und Arbeiten im Verein für hessische Geschichte und Landeskunde. Sie informieren außerdem über Einrichtungen, Veranstaltungen und Forschungen mit landesgeschichtlichen und landeskundlichem Bezug außerhalb des Vereins. Die Mitteilungen veröffentlichen auch Diskussionsbeiträge, Vorträge und kurze Aufsätze, die für eine Veröffentlichung in der Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG) nicht in Frage kommen.

 

Im Interesse einer möglichst vielseitigen und vollständigen Berichterstattung sind alle, die sich aktiv mit der Geschichte und Landeskunde Hessens und (oder) Kurhessens beschäftigen, zur Mitarbeit an den Mitteilungen aufgerufen.

 

Redaktion: Prof. Dr. Rainer Olten, Lilienweg 24, 34128 Kassel, Tel. (0561) 884520, Fax: (0561) 884520, Oberstudienrat Reinhard Bremer, Felix-Blumenfeld-Straße 9, 34128 Kassel, Tel. (0561) 62881.

 

Redaktionsanschrift: Prof. Dr. Rainer Olten, Lilienweg 24, 34128 Kassel

 

Gesamtherstellung und Verlag: Selbstverlag

 

Satz und Layout: Schreibbüro Weilinghoff, Frankfurter Str. 11, 35037 Marburg, Tel.: (064 21)1 4426.

 

Bezugsbedingungen: Die Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e. V. werden den Mitgliedern kostenlos zugestellt. Am Bezug interessierte Nichtmitglieder werden gebeten, sich an die Redaktionsanschrift zu wenden. Nicht im Handel.

 

Verkauf und Auslieferung bisheriger Vereinsveröffentlichungen ZHG, MHG etc. Gesamthochschul-Bibliothek Kassel. Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel (Hessische Abteilung), Diagonale 10, 34111 Kassel.

 

Nachdruck einzelner Beiträge mit Quellenangabe und gegen Belegexemplar gestattet.

 

Beitrittserklärungen, Anschriftenänderungen, Anfragen usw. sind an den Hauptvorstand über den zuständigen Zweigvereinsvorstand - siehe Anschriftenübersicht - zu richten.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Jahr für den Gesamtverein 30,00 DM für Einzel-mitglieder, zusätzlich ist ein Beitrag an den Zweigverein zu zahlen. Für Schüler, Studenten und Sozialrentner kann auf Antrag Beitragsermäßigung gewährt werden. Die Beitragszahlung erfolgt über den Zweigverein. Korporative und fördernde Mitglieder zahlen den abgesprochenen Beitrag an den Hauptverein, mindestens 50,00 DM im Jahr.

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