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VERÖFFENTLICHUNGEN

 

Brigitta Vits: Hüfner, Kötter und Beisassen. Die Wirtschafts- und Sozialstruktur ländlicher Siedlungen in Nordhessen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert.

Die vorliegende Monographie, im SS 1992 als Dissertation vom Fachbereich Geographie der Philipps-Universität Marburg angenommen, untersucht die Wirtschafts- und Sozialstruktur der ländlichen Gesellschaft und ihren Einfluß auf die Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum. Da einerseits nur die "ökologischen Gunsträume" eine kontinuierliche Besiedlung von der Urgeschichte bis zum Beginn der frühen Neuzeit gestatteten, andererseits die "Ungunstgebiete" zu einem Wechsel von Besiedlung und Entsiedlung führten, wählt die Autorin "drei Teilgebiete mit unterschiedlichen natur- und sozialräumlichen Voraussetzungen" in Nordhessen für ihren Zweck aus: die altbesiedelte Beckenlandschaft um Fritzlar, "das klimatisch und edaphisch benachteiligte Gebiet des jungbesiedelten nördlichen Knüllabhangs" und die Hochfläche um Wolfhagen. Zugleich beschränkt sich der zeitliche Rahmen auf die Zeit vom 16. bis zum 19. Jh., d.h. die Zeit, "die von den ersten Landeskulturgesetzen Philipps des Großmütigen bis zum Übergang Kurhessens an Preußen 1866 reicht". Das Hauptinteresse der Untersuchung richtet sich nicht auf die "Hüfner" (Hufensitz) als die bäuerliche, sondern auf die "Kötter" (Ködersitz) als die unterbäuerliche Schicht. Die Kötter nämlich erwiesen sich als die Träger der Gesellschafts- und Siedlungsentwicklung im Altsiedelland um Gudensberg und Felsberg. Im jungbesiedelten Land um Homberg und Ziegenhain dagegen übernahmen im 16. Jh. die "Häusler" (= Beisassen) die Besiedlung. Die folgende Zeit läßt die Häusler zu Köttern, die Beisassen zu Häuslern werden - also eine soziale Entwicklung im Sinne eines Aufstiegs. Während Hüfner und Kötter Anteil an der Almendnutzung hatten, blieben Häusler und Beisassen von der Nutzung bis ins beginnende 18. Jh. ausgeschlossen. Erst dann war eine Unterscheidung der Sozialgruppen nach ihrer unterschiedlichen Rechtsstellung nicht mehr möglich. Parallel dazu verlief eine soziale Einordnung nach der Besitzgröße und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies galt auch für die soziale Stellung der Handwerker und Gewerbetreibenden. Nur Müller, Wirte und

 

 

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