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tung [Erhaltung] des Kreises. Gemeinsam mit dem "Verein für Schmalkaldische Geschichte und Landeskunde" wurden annähernd 25 000 Unterschriften für den Erhalt des Kreises bei nur zwei Gegenstimmen gesammelt. Auch der Hauptausschuß unseres Vereins schickte gemäß dem Beschluß vom 14. März 1993 in Züschen eine Resolution zur Gebietsreform nach Erfurt. Als die Erkenntnis reifte, daß der Kreis Schmalkalden allein bei der Neugliederung der Kreise im Freistaat Thüringen nicht groß genug ist, fanden Verhandlungen mit dem Kreistag des Kreises Suhl-Land statt. Beide Kreistage beschlossen die Fusion beider Kreise zum "Rennsteigkreis" mit der Kreisstadt Schmalkalden. Diese Möglichkeit fand in Erfurt kein Gehör. Demonstrationsversammlungen, Auftritte von Bürgern aus beiden Kreisen vor dem Landtagsgebäude und dabei Diskussionen mit dem Innenminister des Freistaates Thüringen, Franz Schuster (CDU), und eine Diskussionsveranstaltung mit ihm im Rathaussaal in Schmalkalden wurden nicht berücksichtigt. Bei den beiden Veranstaltungen hatte ich dem Innenminister historische, territoriale, wirtschaftliche und touristische Begründungen für den "Rennsteigkreis" dargelegt. Aber alle Bemühungen hatten keinen Erfolg.

Durch das "Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen" vom 16. August 1993 verliert Schmalkalden seinen Status als Kreisstadt. Durch die Eingemeindung von fünf weiteren Orten erreichte Schmalkalden rund 20 000 Einwohner. Diese Zahl reichte auch nicht für eine große kreisfreie Stadt.

Durch das Neugliederungsgesetz wurden aus bisher 35 Landkreisen 17 Kreise festgelegt. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Schmalkalden gehören nun zum Landkreis Meiningen, allerdings kommen die Stadt Römhild und vier weitere Gemeinden im Grabfeld aus dem Kreis Meiningen in den Kreis Hildburghausen. Aus dem bisherigen Kreis Suhl-Land kommen die bisherige Kreisstadt Zella-Mehlis, Oberhof und weitere acht Orte zum "Landkreis Schmalkalden-Meiningen", so wurde der Name im Neugliederungsgesetz genannt. Allerdings muß der Name für diesen Großkreis - er ist der zweitgrößte Kreis im Freistaat Thüringen - erst durch den neugewählten Kreistag festgelegt werden. Inzwischen sind Stimmen aus dem ehemaligen Landkreis gegen diesen Namen laut ge worden.

Die Neuordnung der Kreise trat am 1. Juli 1994 in aller Stille in Kraft. Die festgelegten Kreisgrenzen wurden wirksam und die 17 neugewählten Landräte und die Bürgermeister übernahmen ihr Amt.

 

 

 

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