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MITTEILUNGEN
DES VEREINS FÜR HESSISCHE GESCHICHTE UND LANDESKUNDE E. V. KASSEL
N.F. Nr. 32                                                      Juni 1996

 

 

Vor 700 Jahren:

 

Erste Teilung der Landgrafschaft Hessen

Im August dieses Jahres sind es 700 Jahre her, daß Hessen erstmals geteilt wurde in Oberhessen und Niederhessen. Landgraf Heinrich l. „das Kind" nahm sie zugunsten seiner Söhne aus seinen beiden Ehen vor, um seinen männlichen Nachkommen eine angemessene Versorgung zu ermöglichen. Daß diese Teilung zu einer Gefährdung seiner seitherigen Politik und zu einem Niedergang Hessens hätte werden können, nachdem Heinrich l. nur vier Jahre zuvor Hessen zu einem ersten Höhepunkt seines Ansehens geführt hatte, sei im folgenden kurz ins Gedächtnis zurückgerufen!

 

Der „schweren Krise" (Demandt), die der Tod Heinrich Raspes, des letzten Thüringer Landgrafen, im Jahre 1247 für Hessen bedeutete, wußte Sophie, die Tochter Landgraf Ludwigs IV. von Thüringen und der heiligen Elisabeth und Gemahlin Herzog Heinrichs von Brabant, politisch überaus erfolgreich zu begegnen. An ihre Erfolge bei ihrem Bemühen, Hessen als Erbe ihrem Sohn Heinrich, geb. im Jahre 1244, zu sichern, konnte dieser nach Erlangen der Volljährigkeit als „Herr von Hessen" zielstrebig anknüpfen; doch lagen Sicherung und Gefährdung des Erreichten dicht beieinander.

 

Der Sicherung seiner Herrschaft über Hessen einerseits diente die dank der Vermittlung Erzbischof Gerhards von Mainz von König Adolf von Nassau am 11. Mai 1292 vollzogene Erhebung Landgraf Heinrichs l. in den Reichsfürstenstand, indem „der Landgraf dem Reich die Stadt Eschwege mit der Boyneburg zum Lehen auftrug und von König Adolf als Reichsle- [Reichslehen]

 

 

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