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hen [Reichslehen] mit der daran geknüpften Fürstenwürde zurückhielt" (Demandt); der Gefährdung der auf diese Weise errungenen eindeutigen Führungsrolle in Hessen andererseits konnte die Aufteilung des Landes unter die vier Söhne aus erster und aus zweiter Ehe Vorschub leisten.

 

Aus der Ehe, die Heinrich neunzehnjährig mit Adelheid, der Tochter Ottos des Kindes, des Herzogs von Braunschweig, geschlossen hatte, waren vier Töchter und drei Söhne, von denen einer bereits im Kindesalter starb, hervorgegangen, aus der Ehe, die Heinrich I. nach dem Tode Adelheids im Jahre 1274 mit Mechthild, der Tochter Dietrichs VI., des Grafen von Cleve, im Jahre 1276 eingegangen war, fünf Töchter und zwei Söhne. Diese vier Söhne, Heinrich der Jüngere und Otto bzw. Johann und Ludwig, sollten in den Genuß der Teilung kommen. Heinrichs l. Plan war es, diesen das minder bedeutende Niederhessen mit Kassel, das bedeutendere Oberhessen mit Marburg jenen zu überlassen; hatte er doch selbst Marburg als seine Residenz bestimmt und dessen Burg seit 1275 zum fürstlichen Schloß auszubauen begonnen: bereits 1288 war die Schloßkapelle „am Übergang von der Früh- zur Hochgotik" (Dehio) geweiht worden.

 

Der Plan des Vaters löste den kriegerischen Widerstand Heinrichs des Jüngeren und insbesondere Ottos aus. Diesen Widerstand vermochte Landgraf Heinrich l. nur mit Hilfe - wiederum - König Adolfs zu überwinden: Am 18. August 1296 zwang er seinen Zweitältesten Sohn Otto vor der ziegenhainischen Burg Staufenberg im Lahntal zwischen Marburg und Gießen zur Annahme der Teilung - vor jetzt 700 Jahren also!

 

Diese Teilung als Maßnahme der Versorgung vier erbberechtigter Söhne sollte sich jedoch zwei bzw. 14 und 15 Jahre später als hinfällig erweisen. Im April 1298 starb der älteste Sohn Heinrich der Jüngere, im März 1310, zweiundeinviertel Jahre nach dem Tode Heinrichs l. (Dezember 1308) wurde der jüngste Sohn Ludwig Bischof von Münster (t 1337) und im Februar 1311 starb etwas mehr als zwei Jahre nach dem Tode seines Vaters Johann, der „Herr von Niederhessen". So erhielt Otto zu dem nach dem Tode Heinrichs l. auf ihn übergegangenen Titel „Herr von Oberhessen" auch den Titel „Herr von Niederhessen", die Landgrafschaft war seitdem wieder in einer Hand vereint. Territorial freilich bildeten Ober- und Niederhessen nach wie vor keine zusammenhängende Einheit: „Die Grafschaft Ziegenhain trennte Ober- und Niederhessen" (Demandt). Erst im

 

 

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