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beteiligen, wenn man das gesellschaftliche Ansehen nicht einbüßen wolle. Alle Anstrengungen, durch immer neue Reformen der Hofordnung zu begegnen, blieben letztlich vergeblich. So gelang es dem Landgrafen nicht, die einen Teil der Besoldung bildende allgemeine Hofspeisung seiner Beamten und Diener durch eine feste Geldzahlung abzulösen. Einerseits sahen die Betroffenen bei schwindendem Geldwert darin nicht zu Unrecht eine drohende Gehaltskürzung, andererseits erwies es sich für den Landgrafen, dessen Einkünfte noch zu einem beträchtlichen Teil aus Naturalien und Dienstleistungen bestanden, als undurchführbar, die für eine solche Ablösung benötigten Bargeldsummen aufzubringen. Auch mit seinen Forderungen nach einer Reduzierung der Bedienstetenzahl bei gleichzeitiger verstärkter Leistungskontrolle konnte sich der Landgraf letztlich nicht durchsetzen. Trotz oder gerade wgen [wegen] immer neuer Beratungsgremien und Reformkommissionen liefen all seine diesbezüglichen Versuche ins Leere, im Gegenteil, der Hofstaat wuchs von 158 Personen im Jahre 1595 auf 595 Personen im Jahre 1610. Wem käme so etwas nicht bekannt vor? Nachdenklich könnte es hinsichtlich gegenwärtiger Entwicklungen auch stimmen, daß die von Landgraf Moritz mit Eifer betriebene staatliche Wirtschaftsförderung - er rief hochqualifizierte englische und niederländische Tuch- und Leinweber ins Land, war für eine Abschaffung der Zünfte und baute Bergwerke und Hütte aus - keinen Gewinn brachte. Einerseits wurden die Förderungen oft kurzfristig gewährt und ehe sie richtig greifen konnten, wieder eingestellt, andererseits kostete der zur Kontrolle eingerichtete Verwaltungsapparat oft mehr, als erwirtschaftet werden konnte. Als sich dann 1618 der seit 1604 dauernde Marburger Erbfolgestreit mit Hessen-Darmstadt mit den den Dreißigjährigen Krieg einleitenden allgemeinen Auseinandersetzungen im Reich verband, waren die Landesfinanzen bald völlig erschöpft. Auch ein letzter Versuch des Landgrafen, die Sanierung in die Hände seiner geschäftstüchtigen zweiten Frau Juliane zu legen, mußte unter diesen Umständen scheitern. 1627 sah sich Landgraf Moritz zur Abdankung gezwungen, nachdem er schon zehn Jahre zuvor geklagt hatte: Ich bin ein Herr, daß Gott erbarm, - betrübt, verlassen und verarmt, ... ich bin ein Herr ohn Gold und Geld, drum dien ich nicht in diese Welt.

 

b) Am 5. Februar sprach Herr Dr. Holger Th. Gräf (Hess. Landesamt f. geschichtl. Landeskunde Marburg) zum Thema „Die Außenpolitik des Landgrafen Moritz von Hessen 1592-1627". Diese Veranstaltung mit in- [intensiver]

 

 

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