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gendes [herausragendes] Denkmal der Geschichte. Prof. Niklot Klüßendorf vom Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde in Marburg, der den Fund auswertet, lobte das besondere örtliche Engagement in Fritzlar und Geismar für diese Geschichtsquelle:

 

1.     

 

Der Fund wurde rasch gemeldet und der wissenschaftlichen Bearbeitung zugeführt.

 

2.

 

Grundeigentümer, eine Waldinteressengemeinschaft von 74 Personen mit 101 ½ Anteilen, und Entdecker waren sich einig, daß dieser Schatz für den Ort gesichert und dauerhaft erhalten bleiben solle.

 

3.

 

Karl-Wilhelm Lange, Bürgermeister der Stadt Fritzlar, der auch spontan zur Übergabe des Fundes in die Bearbeitung hinzukam, machte diese Kulturangelegenheit zur „Chefsache" und übernahm die Leitung der Verhandlungen mit den Beteiligten.

 

4.

 

Mit dem Regionalmuseum Fritzlar war eine geeignete Kulturinstitution in Ortsnähe vorhanden.

 

5.

 

Das Engagement der Kreissparkasse Schwalm-Eder für die kulturellen Belange ihrer Region ermöglichte die Zahlung der zwischen den Beteiligten vereinbarten Fundentschädigung.

 

6.

 

Und schließlich sei hervorgehoben, daß der Schatz während der 1275-Jahr-Feier Geismars in der dritten Juni-Woche in Geismar öffentlich ausgestellt wurde. Geismarer Bürger stellten sich schichtweise, auch über Nacht, für die Bewachung zur Verfügung. Ein öffentlicher Lichtbildervortrag, angesetzt zur Zeit des Fußballspiels Deutschland - USA, hatte 85 Zuhörer (mit Eintrittskarte!).

 

So wird der Schatz in seiner Region verbleiben: Die Kulturstiftung Fritzlar-Homberg der Kreissparkasse Schwalm-Eder bewilligte am 19. Juni 1998 die Mittel für den Ankauf des Fundes, der als Dauerleihgabe der Stiftung seinen Standort im Regional-Museum Fritzlar findet. Andere Museen der Nachbarschaft sollen die Möglichkeit der Übernahme zu einer befristeten Ausstellung erhalten. Nicht zuletzt, so Professor Klüßendorf, zeigt die mit dem Entdecker und den Eigentümern des Grundstücks einvernehmlich gefundene Lösung, daß jemand, der einen Schatz entdeckt und, wie im Hessischen Denkmalschutzgesetz vorgesehen, meldet, in Fairness behandelt wird und nicht befürchten muß, daß ihm sein Eigentum entzogen wird. Die reichhaltig bebilderte Veröffentlichung des Schatzfundes wird in den „Archäologischen Denkmälern in Hessen" erfolgen, so daß die Publi- [Publikation]

 

 

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