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Der Festvortrag

 

Kaiserin Kunigunde

Eine Herrscherin um die Jahrtausendwende

 

Prov.-Doz. Dr. Amalie Fößel

Universität Bayreuth

 

Als sich die erste Jahrtausendwende vollzog, wurde dies nur von wenigen Zeitgenossen zur Kenntnis genommen. Ob zu diesen auch Kunigunde gehörte, ist fraglich. Als eines von 11 Geschwistern im Luxemburger Grafenhaus war sie wohl kurz vor der Jahrtausendwende mit Heinrich, dem gleichaltrigen Herzog von Bayern, verheiratet worden. Der vorzeitige Tod des jugendlichen Kaisers Otto III. zu Beginn des Jahres 1002 sollte dann jedoch die entscheidende „Wende" im Leben des jungen Paares bringen. Denn einige Monate später wurde Heinrich durch die Großen des Reiches zum Nachfolger im Königsamt gewählt. An seiner Seite teilte Kunigunde ab jetzt mit ihm den Königsthron. Zehn Jahre später zog sie mit ihm nach Italien und empfing mit Heinrich die Kaiserkrönung. Dies alles bedeutete nicht nur Titel und Würden. Die Rolle als Königin verlangte von Kunigunde sehr viel mehr. Sie konnte sich nicht darauf beschränken, als Ehefrau an der Seite des Königs zu repräsentieren. Sie galt vielmehr als Teilhaberin an der Königsherrschaft - als consors regni - und wurde so auch in den Urkunden tituliert.

Mit dem consortium regni aber war eine konkrete politische Verantwortlichkeit der Königin, eine Mitgestaltung und Mitsprache im Alltag des Herrschens und Regierens verbunden. Am augenfälligsten lässt sich das an den Urkunden aufzeigen, mit denen Besitzbestätigungen, Rechtsverleihungen und Schenkungen jeglicher Art schriftlich fixiert wurden. Die aus der Regierungszeit Heinrichs II. bekannten ca. 500 echten Urkunden galten üblicherweise vor allem Bistümern und Klöstern sowie deren Vorstehern in allen Teilen des Reiches. Ein solches Diplom zu erhalten, war nicht immer leicht. In den meisten Fällen bedurfte es hochrangiger, dem

 

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