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hatte seiner Gemahlin auch die für die Krönung des neuen Königs notwendigen Reichsinsignien hinterlassen, die sie erst nach der Wahl der Fürsten und der Akklamation des Volkes dem Salier Konrad als dem Nachfolger im Königsamt übergab. Auch dies war ein politisches Novum. Die Eigenart der zeremoniellen Handlung lag dabei in dem für alle Wahlteilnehmer sichtbaren Ritual der Übergabe, das der anwesenden Öffentlichkeit die Rechtmäßigkeit der Wahl Konrads bestätigte.

Damit stand die Kaiserin ein letztes Mal in einer öffentlichen Funktion im Mittelpunkt. Sie zog sich nach Kaufungen zurück. Hier lebte sie bis zum Ende ihres Lebens und prägte das monastische Leben nach ihren Vorstellungen. Sie starb am 3. März 1033, knapp neun Jahre nach dem Tod ihres Gatten, als Mitfünfzigjährige. Nachdem Heinrich II. bereits 1146 durch Papst Eugen III. heiliggesprochen worden war, ist auch Kunigunde von Papst Innocenz III. im Jahre 1200 zur Ehre der Altäre erhoben worden. Ihre sterblichen Überreste ließ König Philipp von Schwaben am 9. September 1202 von Kaufungen in den Bamberger Dom überführen, wo der mit marianischen Zügen verklärte Kunigundenkult bald wichtiger wurde als derjenige Heinrichs. Doch die damit einhergegangene Legendenbildung hat das Bild der Kaiserin wesentlich verändert und in andere Dimensionen gerückt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Trotz der Kargheit und Formelhaftigkeit der Quellen, die es nicht zulassen, ein in sich geschlossenes Bild der historischen Persönlichkeit zu zeichnen, erhält die Person Kunigundes dennoch Konturen in ihrer Funktion als Herrscherin, als Königin und Kaiserin. Sie war an der Herrschaftsausübung beteiligt und trat als aktive Handlungsträgerin deutlich in den Vordergrund. Sie erscheint als tatkräftige Persönlichkeit, für Kaiser Heinrich II. und die Fürsten als kluge und umsichtige Ratgeberin und versierte Politikerin.

 

Quellen- und Literaturnachweise: Amalie Fößel, Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume (Mittelalter-Forschun-gen 4) Stuttgart 2000.

 

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