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richtete „Geschichtsblätter" heraus. Die exakten Titel sind im folgenden Abschnitt „Zweigvereine" genannt. Die Publikationen des Vereins werden mit finanzieller Unterstützung des Gesamtvereins gegenseitig ausgetauscht. Die Publikationen des Gesamtvereins erhalten im Rahmen eines Schriftentausches rund 190 Tauschpartner in Deutschland, Europa und Übersee. Die Mitglieder erhalten bei Kauf der Forschungen einen Nachlass von 33 1/3 Prozent. ZHG und MHG gehen kostenfrei an die Vereinsmitglieder.

Die Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung, Hauptausschuss und Hauptvorstand, im Zweigverein Mitgliederversammlung und Zweigvereinsvorstand. Die Mitgliederversammlung Gesamtverein am 17. September 2000 in Oberkaufungen nahm den Geschäftsbericht 1999 entgegen, entlastete den Hauptvorstand für das Haushaltsjahr 1999 und ließ sich über die Beratungen und Beschlüsse in den beiden Hauptausschuss-Sitzungen vom 29. April und 16. September- und Hauptvorstand – insgesamt sechs Vorstandssitzungen – berichten. Die Mitgliederversammlung gedachte der im Jahr 1999 verstorbenen 48 Mitglieder. Die Zahl der Neuzugänge an Mitgliedern betrug 1999 94 Mitglieder (2000: 86); die Zahl der Abgänge betrug 1999 159 Mitglieder (2000: 100). Der Hauptvorstand wurde in der Hauptausschusssitzung in Oberkaufungen am 16. September 2000 in seiner bisherigen Zusammensetzung für drei Jahre wiedergewählt. Die Vorstandsveränderungen in den Zweigvereinen finden sich im folgenden Abschnitt „Zweigvereine".

Als Schwerpunktthema für das Jahr 2000 wurde „1450-550 Jahre: Grafschaft Ziegenhain kommt an Hessen" gewählt. Unter anderem kamen dadurch Oberhessen und Niederhessen zueinander in eine räumliche Verbindung. Gleichzeitig sollte an die Heiligsprechung der Kaiserin Kunigunde vor 800 Jahren im Jahr 1200 erinnert werden. Die Heilige Kunigunde war nach der Heiligen Elisabeth die am häufigsten angerufene Heilige in Hessen.

Der Beitrag eines jeden Mitgliedes teilt sich auf in einen Anteil für den Gesamtverein und – sofern auch Mitglied in einem Zweigverein – in einen Anteil für den ZV.

Der Beitragsanteil beträgt bei Vollzahlern z. Zt. DM 30,-, bei Teilzahlern DM 20,- Familienmitglieder und Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag. Diesen Beitragsanteil legt der Hauptausschuss fest. Der Beitragsanteil des Gesamtvereins finanziert die vom Hauptausschuss gebilligten Sondervorhaben und Veranstaltungen, die unumgänglichen Kosten der Ge- [Geschäftsführung]

 

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