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schäftsführung [Geschäftsführung] sowie die Druckkosten von ZHG, MHG und Forschungen, sofern keine Druckkostenzuschüsse anderswo eingeworben werden konnten. Der Beitragsanteil des Gesamtvereins dient zugleich zur Abdeckung von Regressforderungen Außenstehender bei finanzieller Fehlplanung in einem Vereinsbereich. Hierfür sind nach negativen Erfahrungen in der Vergangenheit durch Beschluss des Hauptausschusses Rücklagen gebildet. Grundsätzlich besteht im Verein insgesamt das Prinzip des Gebens und Nehmens bei im Rahmen des Möglichen größtmöglicher Freiheit.

Der Beitragsanteil für den Zweigverein bewegt sich z. Zt. zwischen DM 10,- und DM 20,-. Diesen Beitragsanteil beschließt die Mitgliederversammlung des jeweiligen Zweigvereins. Er dient im wesentlichen zur Finanzierung der jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen und Verwaltungsausgaben in den Zweigvereinen. Am jeweiligen Ort eingeworbene Zuschüsse und etwaige Überschüsse finanzieren außerdem die oben beschriebenen örtlichen Sondervorhaben. Die Zweigvereinsausgaben, insbesondere bei großem Geldfehlbedarf allgemein oder bei einem großen Projekt, finanziert der Gesamtverein auf Antrag mit, der aus seinem Beitragsanteil - siehe oben! – gerade für diesen Zweck beachtliche Teilbeträge im Jahreshaushalt eingestellt hat (verlorene bzw. zinsfreie Zuschüsse auf Zeit an die Zweigvereine).

2000 wurde der Haushalt 1999 mit Aktiva/Passiva von DM 445.042,16 bei einem Gewinn von DM 3.844,78 geprüft. Aufwand und Ertrag betrugen 1999 insgesamt DM 110.227,10. Hauptertrag sind die Beiträge mit DM 75.913,83, Hauptausgabe sind die Druckkosten mit DM 59.883,46. Die Kassenprüfung durch die Kassenprüfer York-Egbert König, ZV Eschwege, und Alfons Brüggemeier, ZV Fritzlar, ergab keine Beanstandungen. Beide Prüfer empfahlen die Entlastung des Hauptvorstandes. Der Hauptausschuss wählte in seiner Sitzung am 16. September 2000 Alfons Brüggemeier erneut für zwei Jahre zum Kassenprüfer.

 

Zweigvereine

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14. September 1996 berichten die ZV in den MHG gesondert. Hier werden nur Kernangaben (Mitgliederstand mit Vorjahr, Änderungen im Vorstand, Mitgliederversammlungen (nach Satzung einmal im Jahr Pflicht), laufende Publikationen, besonders herausragende Vorkommnisse) genannt. Die Namen der

 

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