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AUS DEN ZWEIGVEREINEN

 

ZV Bad Hersfeld

Adelige, Bürgerin und Nonne

Unter diesem Thema beleuchtete Frau Ursula Vaupel als Gast des ZV Bad Hersfeld die unterschiedlichen Rollen der Frau im Laufe des Mittelalters. Die ehemalige Gymnasiallehrerin erforscht seit ihrer Pensionierung die Regionalgeschichte ihrer Heimat und hat sich als Verfasserin eines Buches über Hexenprozesse in Eschwege besonders verdient gemacht. Die Referentin belegte anhand von Zitaten der wohl größten Dichterin des Mittelalters Roswitha von Gandersheim aus dem 10. Jahrhundert einerseits und aus Schriften Christines' de Pisan aus dem 15. Jahrhundert andererseits, wie sehr sich im Laufe von vier Jahrhunderten das Bild der Frau ms Negative verwandelte. Obwohl sie von Anfang an nach germanischem Recht der Munt, d.h. der Vormundschaft des Mannes, unterstand, genoss sie allgemein hohes Ansehen. Frauen galten zeitweise auch deswegen als kostbar, weil sie zahlenmäßig in der Minderheit waren. Die Referentin belegte anschaulich am Lebensbild der aus Byzanz stammenden Kaiserin Theophanu, welch hohes Ansehen sie nicht nur als Ehefrau genoss, sondern auch als Beraterin und Begleiterin ihres im Reich umherreisenden Mannes, Kaiser Ottos II. In Urkunden wird sie ihrer Rolle gemäß auch als coimperatrix augusta, d.h. als Mitkaiserin, geführt. Die meisten Frauen lebten zu dieser Zeit jedoch auf dem Land. Sie waren an Grundherrschaften gebunden, waren somit als Leibeigene dem Grundherrn unterstellt. Eheschließungen bedurften ebenso dessen Zustimmung wie „Ausheiratungen" aus dem grundherrlichen Verband. Dennoch genossen sie gleichzeitig dessen Schutz. Die Leibeigenschaft dauerte bis ins frühe 19. Jahrhundert.

Mit den zunehmenden Städtegründungen übernahmen die Frauen neue Rollen. Als Handwerkerfrauen sorgten sie sich nicht nur um Haushalt, Vorratswirtschaft und Feldarbeit, sondern veräußerten auch die Waren aus der häuslichen Werkstatt. Verstarb der Meister, mussten sie sich gemäß der Zunftregel innerhalb eines Jahres wiederverheiraten. Als Meisterwitwen waren sie für Gesellen begehrte „Heiratsobjekte", selbst wenn große Altersunterschiede bestanden. Vielen Zuhörern wird unbekannt gewesen sein, dass 15 bis 40 % des Steueraufkommens in den

 

 

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