Philipp und das Katzenelnbogener Erbe Warum erhielt der vor 500 Jahren geborene Landgraf Philipp den Taufnamen „Philipp“? Dieser Name war zuvor im hessischen Landgrafenhaus nicht vorgekommen. Waldeckische Historiker führen die Namensgebung auf eine Patenschaft Graf Philipps II. von Waldeck zurück. Doch gibt die hessische Korrespondenz mit Waldeck wie auch dessen Erwähnung als Senior der adligen Lehnsmannen (nicht als Vormund, wie Curtze meint) in Landgraf Wilhelms II. Testamenten diese Interpretation nicht her. Ich möchte eine andere Erklärung vorschlagen, die nahe liegt, wenn wir uns die Situation des Jahres 1504 vergegenwärtigen: Die Namenswahl erinnerte an den letzten Grafen von Katzenelnbogen. Die Dynasten von Katzenelnbogen regierten im 11. Jahrhundert als Vögte über Besitzungen der Klöster Prüm und Bleidenstadt am Mittelrhein und zwischen Taunus und Lahn. Im 12. Jahrhundert erwarben sie die Grafschaft auf dem Einrich und Besitzungen um Darmstadt und GroßGerau. Ihre größte Einnahmequelle war der Bergund Talfahrtszoll zu St. Goar. In der Reichssteuerliste standen sie 1431 an zweiter Stelle der Grafen hinter Württemberg. Sie waren auch bedeutende Kreditgeber. Bis zum 15. Jahrhundert konnten sie ihr Territorium weiter vergrößern, gerieten dadurch aber in Kon?ikt mit Nassau. Dies wiederum führte sie schon 1410 zum Bündnis mit Hessen. 1457 schließlich verheiratete Graf Philipp von Katzenelnbogen seine Erbtochter Anna mit Landgraf Heinrich III. von HessenMarburg, der schon 1470 die Verwaltung der Obergrafschaft um Darmstadt erhielt und bei Philipps Tod 1479 auch den Rest der Grafschaft in seine Hand brachte. Er besaß aber Katzenelnbogen nur in Personalunion, nicht als Teil Hessens. Als Heinrich 1483 starb, hinterließ er seinen Sohn, Landgraf Wilhelm III. von HessenMarburg und zwei Töchter: Elisabeth, verheiratet mit Graf Johann V. von Nassau, und Mechthild, später verheiratet mit Herzog Johann II. von Cleve. Landgraf Wilhelm und seine Kasseler Vettern schlossen im Jahre 1487 die Grafschaft Katzenelnbogen als hessische Besitzung in die Erneuerung der Erbverbrüderung mit Sachsen ein und boten den beiden Schwestern Elisabeth und Mechthild Ab?ndungen an. Dem stimmten die Schwestern nicht zu und Nassau legte 1488 Rechtsverwahrung dagegen ein. Gleichwohl schloss König Maximilian 1495 die Grafschaft Katzenelnbogen in die Gesamtbelehnung des Hauses Hessen mit ein, so dass Wilhelm II. von HessenKassel im Jahre 1500 beim plötzlichen Tod des noch kinderlosen Wilhelm III. neben HessenMarburg wie selbstverständlich auch die Grafschaft Katzenelnbogen in Besitz nahm. Er erbte damit den Streit mit Nassau. Zudem geriet er in Kon?ikt mit der Pfalz über die pfälzischen Lehen in Katzenelnbogen und beteiligte ich deshalb 1504 mit Energie am pfälzischen Erbfolgekrieg. Als ihm am 13. November des Jahres 1504 ein Sohn geboren wurde, lag nichts näher, als mit der Namensgebung den Anspruch auf das Erbe des Grafen Philipp von Katzenelnbogen demonstrativ zu unterstreichen. Nachdem ein Schiedsgericht die Klage Elisabeths von Nassau auf die Hälfte des Erbes ihres Bruders Wilhelm III. anerkannt und Mechthild von Cleve ihre Ansprüche auf die andere Hälfte an Elisabeth abgetreten hatte, reichte Nassau 1507 eine Klage beim Reichskammergericht ein, wo sie vorerst ohne Entscheid liegen blieb. Auf dem Wormser Reichstag von 1521 nahm Kaiser Karl V. die Sache dem Reichskammergericht ab und überwies sie mit Zustimmung