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Gelnhausen hinsichtlich der Rechtsabwicklung Oberhof war'. Es gab zudem eine weitere große Anzahl ähnlich privilegierter Städte. Schauen wir uns um! Neustadt im Odenwald, das zum Gelnhäuser Stadtrechtskreis gehörte, führt uns noch heute auf dem Markt ein Kreuz vor mit aufgerichteter Eiserner Hand, daneben auch mit einem Schwert (Abb. 11) als dem Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit.
Die Freie Reichsstadt Hall in Schwaben wurde mit einer marktgängigen Münze bekannt, berühmt und berüchtigt, die in der mittelalterlichen Pfennigzeit eine in Silber ausgeprägte Hand vorwies. Der Münzschlag dieses „Händleinhellers" (Abb. 111) trug durch minderwertige Metalllegierungen und massenhafte Verbreitung mit dazu bei, dass die Heller eine wesentliche Kleingeldsorte reichsdeutscher Zeit bildeten'. Ihnen hat der Volksmund das Lied vom Heller, der zu Wasser wurde, gesungen.
Für die Freie Reichsstadt Nürnberg gibt es die Nachricht von gemalten Händen, die den
marktseitigen Immunitätsbezirk kenntlich machteng. Dazu kann eine Federzeichnung (um 1636) angezogen werden, die über der Hand ein Beil anordnet (Abb. IV). Der Rechtsbrecher, Störer des Marktfriedens, erhielt notfalls die Rechte/ die Schwurhand abgehackt, wenn er die Geldbuße, der er verfallen war, nicht bezahlen konnte.
Die Hand, in mehrfacher Weise ausgestaltet, vermittelt mit heute noch sichtbaren Zeugnissen eine mittelalterliche Marktsymbolik/ Marktsprache, die bis in unsere Zeit auf Viehmärkten mit dem den Kauf beschließenden Handschlag beobachtet werden kann.
Gerhard Blumenröder
Abb. III
Der „Händleinheller" aus Hall, eine der gängigsten und berühmtesten Münzen Deutschlands.
Quelle: Sammler-Journal Nr. 411974.
Abb. IV
Hand und Beil auf einer Zeichnung des Jahres 1636 aus Nürnberg.
Quelle: Wiedergabe einer Federzeichnung des Stadtarchivs mit Munttafel. Frd. Mitteilung Dr. Beyerstadt, 24.11.2004